Drucksache - 0589/IV  

 
 
Betreff: Vertrag zu den Flächen im Gebiet des Entwurfs zum Bebauungsplan 1-64
„Mauerpark-Vertrag“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 13.11.2012
2. VzB vom 13.11.2012 Entwurf
3. VzB vom 13.11.2012 Anlage 1
4. VZB vom 13.11.2012 ANlage 2
3. Beschluss vom 22.11.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 


 

Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

Vertrag zu den Flächen im Gebiet des Entwurfs zum Bebauungsplan 1-64

„Mauerpark-Vertrag“

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird beauftragt, den Mauerpark-Vertrag entsprechend dem vorliegenden Entwurf - mit eventuell erforderlichen redaktionellen Anpassungen - zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Eigentümerin CA Immo Deutschland GmbH abzuschließen (Anlage).

 

  1. Mit Abschluss des städtebaulichen Vertrages ist Punkt 1. des BVV-Beschlusses vom 13.9.2012 (Drs.-Nr. 0397/IV) erledigt.

 

  1. Die nächsten Verfahrensschritte im Bebauungsplanverfahren sind fortzuführen.

 

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 13.9.2012 (Drs.-Nr. 0397/IV) beschlossen:

„Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend die nächsten Verfahrensschritte bezüglich des Mauerparks einzuleiten.

Dazu ist

 

  1. in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Eigentümerin ein städtebaulicher Vertrag zu vereinbaren.

 

i.Die Fläche nördlich der Gleimstraße wird in einem Bebauungsplanverfahren als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen (ca. 3,5 ha). Die Bebauung erfolgt auf Basis des erarbeiteten Entwurfs mit ca. 600 Wohnungen, einer BGF von bis zu 58.000 qm und einer GFZ von 1,7.

ii.Die Gewerbetreibenden Mauersegler, Schönwetter, Flohmarkt und der Pflanzenmarkt Wunder sollen die Möglichkeit erhalten, die derzeit von ihnen genutzten Flächen zu erwerben (ca. 2 ha)

iii.Die Fläche zwischen Gleimstraße und parkverträglichem Gewerbe (siehe ii) im Süden wird vom Land Berlin erworben und als öffentliche Parkfläche gestaltet (ca. 5 ha).

 

  1. der Bebauungsplanentwurf 1-64 so zu überarbeiten, dass er die im städtebaulichen vertrag geregelten Nutzungen widerspiegelt. Die nächsten Verfahrensschritte im Bebauungsplanverfahren sind einzuleiten.
  2. in Zusammenarbeit mit der Grün Berlin GmbH, der Bürgerwerkstatt und Prof. Lange eine Bürgerbeteiligung für die Gestaltung der öffentlichen Grünfläche (5 ha) zu organisieren. Ausgangspunkt für die Beratung sind die von Prof. Lange entwickelten Pläne.“

 

 

 

Hierzu sieht der Vertragsentwurf folgende Regelungen vor.

 

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-64 als WA  festzusetzende Fläche  (ca. 3,5 ha) soll gemäß dem Entwicklungskonzept von Prof. Lorenzen als allgemeines Wohngebiet mit einer Bruttogeschossfläche von 58.000 m² entwickelt werden (Teil B).

 

CA Immo Deutschland GmbH verpflichtet sich, das Eigentum an den  Flächen zwischen Gleimstraße und Bernauer Straße (gemäß Anlage 2 des Vertrages) an Berlin zu übertragen (Teil C § 3).

 

Die von Berlin bezeichneten Dauernutzer auf dieser Fläche sollen einen Anspruch auf Einräumung eines Erbbaurechts erhalten (Teil C § 3 Abs. 4).

 

Damit erfüllt der zu schließende Vertrag die von der BVV gemachten Vorgaben.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 36 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die mit dem Vertrag eingegangenen einmaligen Verpflichtungen werden in den Haushalt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingestellt.

 

Für den Bezirk können Kosten durch Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen für die Parkflächen entstehen. Es ist beabsichtigt, eine Übernahme der übrigen Folgekosten mit der Senatsverwaltung  zu vereinbaren.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

 

Anlage

Mauerpark-Vertrag (Entwurf)

 

 

Berlin,                                  

 

 

 

 

Dr. HankeCarsten Spallek

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung,                                                                                                                 Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 
 

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