Drucksache - 0589/IV
(Text liegt vor)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
Vertrag zu den Flächen im Gebiet des Entwurfs zum Bebauungsplan 1-64 „Mauerpark-Vertrag“
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Begründung: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 13.9.2012 (Drs.-Nr. 0397/IV) beschlossen: „Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend die nächsten Verfahrensschritte bezüglich des Mauerparks einzuleiten. Dazu ist
i.Die Fläche nördlich der Gleimstraße wird in einem Bebauungsplanverfahren als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen (ca. 3,5 ha). Die Bebauung erfolgt auf Basis des erarbeiteten Entwurfs mit ca. 600 Wohnungen, einer BGF von bis zu 58.000 qm und einer GFZ von 1,7. ii.Die Gewerbetreibenden Mauersegler, Schönwetter, Flohmarkt und der Pflanzenmarkt Wunder sollen die Möglichkeit erhalten, die derzeit von ihnen genutzten Flächen zu erwerben (ca. 2 ha) iii.Die Fläche zwischen Gleimstraße und parkverträglichem Gewerbe (siehe ii) im Süden wird vom Land Berlin erworben und als öffentliche Parkfläche gestaltet (ca. 5 ha).
Hierzu sieht der Vertragsentwurf folgende Regelungen vor.
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-64 als WA festzusetzende Fläche (ca. 3,5 ha) soll gemäß dem Entwicklungskonzept von Prof. Lorenzen als allgemeines Wohngebiet mit einer Bruttogeschossfläche von 58.000 m² entwickelt werden (Teil B).
CA Immo Deutschland GmbH verpflichtet sich, das Eigentum an den Flächen zwischen Gleimstraße und Bernauer Straße (gemäß Anlage 2 des Vertrages) an Berlin zu übertragen (Teil C § 3).
Die von Berlin bezeichneten Dauernutzer auf dieser Fläche sollen einen Anspruch auf Einräumung eines Erbbaurechts erhalten (Teil C § 3 Abs. 4).
Damit erfüllt der zu schließende Vertrag die von der BVV gemachten Vorgaben.
Rechtsgrundlage:
§ 36 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die mit dem Vertrag eingegangenen einmaligen Verpflichtungen werden in den Haushalt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingestellt.
Für den Bezirk können Kosten durch Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen für die Parkflächen entstehen. Es ist beabsichtigt, eine Übernahme der übrigen Folgekosten mit der Senatsverwaltung zu vereinbaren.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Anlage Mauerpark-Vertrag (Entwurf)
Berlin,
Dr. HankeCarsten Spallek BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
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