Drucksache - 0433/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0433/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Nachbesserung der Planungen zur Umgestaltung des Kleinen Tiergartens für den Bauabschnitt zwischen Thusnelda-Allee und Stromstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0433/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob bei der Umgestaltung des Kleinen Tiergartens (KTO) für den Bauabschnitt zwischen Thusnelda-Allee und Stromstraße ein Erhalt der Bäume mit den Plakettennummern 176, 275, 277 ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand möglich ist und diese im Falle eines positiven Ergebnisses zu erhalten.“
Das Bezirksamt hat am 23.10.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Baum-Nr. 176: Der Baum steht relativ nah am Kirchengemäuer und besitzt einen einseitigen Habitus. Aus baulichen Gründen (Gründung/Fundament) ist eine Entfernung empfehlenswert. Aus planerischer Sicht kann der Baum erhalten werden, jedoch muss der Baum baumpflegerisch ausgelichtet werden. Damit wird auch das Kirchengebäude besser sichtbar.
Baum-Nr. 275: Der Silberahorn kann erhalten bleiben und wurde bereits als Bestand in die Planung integriert.
Baum mit Nr. 277: Der Baum hat einen S-förmigen Wuchs und weist Sturmschäden auf. Dieser Baum kann aus baumpflegerischer Sicht leider nicht erhalten werden. Eine Entfernung konterkariert nicht den theoretischen Abschluss der Wiesenfläche, denn der benachbarte Baum 278 (Eiche) kommt mit der Entfernung des Baumes 277 besser zur Geltung. Außerdem müssen im Zuge der Szenebeteiligung sicherheitstechnisch relevante Funktionen an dieser Stelle untergebracht werden. Bei der gewünschten Erhaltung des Baumes 275 (siehe oben) besteht nur noch ein Minimum von notwendig vorzuhaltenen Funktionsflächen.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, 23.10.2012
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
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