Drucksache - 0411/IV  

 
 
Betreff: Städtebaulicher Vertrag Mauerpark: Mythos oder Teufelswerk?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Fischer Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 14.08.2012

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.              Welche Regelungen wurden in dem sog. „Städtebaulichen Vertrag Mauerpark“ zwischen dem Land Berlin, dem Bezirksamt und der CA Immo vereinbart bzw. sollen vereinbart werden, und welche konkreten Regelungen wurden / werden dabei insbesondere zu folgenden Fragen vereinbart:

              Allgemein

·                     Terminsetzung für die Schaffung von Baurecht (Bebauungsplan) durch die Bezirksverordnetenversammlung Mitte oder das Bezirksamt Mitte und weitere organisatorische Schritte der Bearbeitung des Bebauungsplanes?

·                     Mitwirkung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte bis zur Festsetzung eines Bebauungsplanes?

·                     Evtl. finanzielle Zahlungen an die CA Immo?

·                     Höhe der finanzielle Aufwendungen des Landes Berlin am Ankauf von Flächen und / oder an der baulichen Fertigstellung der zukünftigen Grünflächen?

·                     Gründe für ein Rücktrittrecht der CA Immo von einzelnen Vereinbarungen oder dem gesamten Vertrag und sich daraus ergebene organisatorische und finanzielle Konsequenzen?

              Fläche nördlich Gleimstraße

Ø                  Dichte der Baumassen im südlichen Baugebiet (GFZ, BGF, evtl. Anzahl Wohnungen) und ggf. Baufeldausweisungen?

Ø      Gewährleistung einer städtebaulicher Verträglichkeit (insb. gemäß § 17

BauNVO unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung) und einer Minimierung von Nutzungskonflikten?

Ø      Gewährleistung der Bereitstellung von Flächen für vorzugsweise

öffentliche und/oder genossenschaftliche Wohnformen und Baugruppen?

Ø      Gewährleistung einer ökologischen, nachhaltigen, innovativen und 

verkehrsreduzierten (z. B. Wohnen ohne Auto) Bebauung?

Ø      Entwicklung eines „Grünen Bandes“ Richtung Pankow und Humboldthain

Ø      Berücksichtigung der Belange des Kinderbauernhofs Moritzhof

(Abstand der zukünftigen Bebauung, Zuwegung des Wohnquartiers)

Ø      Erhalt einer Kaltluftschneise

Ø      Berücksichtigung historischer Elemente

Ø      Zuwegung/Verkehrliche Erschließung für das zukünftige Wohngebiet?

Ø      Zuwegung/Verkehrliche Erschließung für das zukünftige Wohngebiet

während der Bauphase?

Ø      Vollständiger oder teilweiser Erhalt des Gleimtunnels?

Ø      Bürgerbeteiligung: Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der Mitwirkung der

Bürgerschaft/Bürgerwerkstatt?

              Fläche südlich Gleimstraße bis zur Bernauer Straße

v                  Größe der Grünfläche für die Parkerweiterung, die in das Eigentum des Landes Berlin / des Bezirkes Mitte übertragen werden und Zeitpunkt der Übertragung der Flächen in das Eigentum des Landes Berlin / Bezirkes Mitte bzw. zu dessen Nutzung?

v                  Größe der Gesamtflächen für gewerbliche/kulturelle Nutzungen und der einzelnen Nutzungen?

v                  Zukünftige NutzerInnen der Flächen für gewerbliche / kulturelle Nutzungen und ggf. räumliche oder zeitliche Veränderungen bezogen auf deren bisherigen Nutzungen?

v                  Vertragliche Vereinbarungen (Verkauf, Erbpacht, Vermietung o. ä.) mit den zukünftige NutzerInnen und/oder EigentümerInnen der Flächen für gewerbliche/kulturelle Nutzungen und wer schließt diese Vereinbarungen (Land Berlin/Bezirk oder CA Immo) ab?

v                  Zuwegungen/Wegeverbindungen aus westlicher Richtung (Brunnenviertel) in die zukünftigen Grünflächen?

v                  Bürgerbeteiligung: Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der Mitwirkung der Bürgerschaft / Bürgerwerkstatt?

 

2.              Sollte eine Zuwegung / verkehrliche Erschließung für das zukünftige Wohngebietwährend der Bauphase oder darüber hinaus aus östlicher Richtung (Bezirk Pankow) geplant sein, wie gedenken das Bezirksamt Mitte und / oder der Senat den Bezirk Pankow in die Planungen einzubeziehen und - insbesondere vor dem Hintergrund dessen bisheriger Totalablehnung - eine Zustimmung zu erwirken?

 

3.              Warum hat das Bezirksamt - im Widerspruch zu § 13, Abs. 2, Satz 1 BezVG – am 26.6.2012 den Bezirksamtsbeschluss Nr. 215 beschlossen und Verhandlungen für einen Städtebaulichen Vertrag geführt und evtl. sogar abgeschlossen, der / die dem, von der BVV angeregten Verwaltungshandeln (vergl. BVV-Beschluss DS 0291/IV) widersprechen bzw. nicht voll entsprechen?

 

4.              Warum hat es das Bezirksamt - entgegen des weiterhin geltenden BVV-Be­schlusses DS 1936/III zu „rgerwerkstatt Mauerpark umfassend einbeziehen; hier: Mitarbeit und Einflussnahme auf Städtebaulichen Vertrag gewährleisten aus der BVV vom 16.12.2010 - unterlassen, die Bürgerwerkstatt bei der Ausarbeitung des Städtebaulichen Vertrags kontinuierlich zu beteiligen und hat damit wissentlich entgegen seiner Zusagen aus der diesbezüglichen Vorlage zu Kenntnisnahme in der BVV vom 17.02.2011 gehandelt?

 

 
 

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