Drucksache - 0411/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Welche Regelungen wurden in dem sog. „Städtebaulichen Vertrag Mauerpark“ zwischen dem Land Berlin, dem Bezirksamt und der CA Immo vereinbart bzw. sollen vereinbart werden, und welche konkreten Regelungen wurden / werden dabei insbesondere zu folgenden Fragen vereinbart: Allgemein · Terminsetzung für die Schaffung von Baurecht (Bebauungsplan) durch die Bezirksverordnetenversammlung Mitte oder das Bezirksamt Mitte und weitere organisatorische Schritte der Bearbeitung des Bebauungsplanes? · Mitwirkung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte bis zur Festsetzung eines Bebauungsplanes? · Evtl. finanzielle Zahlungen an die CA Immo? · Höhe der finanzielle Aufwendungen des Landes Berlin am Ankauf von Flächen und / oder an der baulichen Fertigstellung der zukünftigen Grünflächen? · Gründe für ein Rücktrittrecht der CA Immo von einzelnen Vereinbarungen oder dem gesamten Vertrag und sich daraus ergebene organisatorische und finanzielle Konsequenzen? Fläche nördlich Gleimstraße Ø Dichte der Baumassen im südlichen Baugebiet (GFZ, BGF, evtl. Anzahl Wohnungen) und ggf. Baufeldausweisungen? Ø Gewährleistung einer städtebaulicher Verträglichkeit (insb. gemäß § 17 BauNVO unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung) und einer Minimierung von Nutzungskonflikten? Ø Gewährleistung der Bereitstellung von Flächen für vorzugsweise öffentliche und/oder genossenschaftliche Wohnformen und Baugruppen? Ø Gewährleistung einer ökologischen, nachhaltigen, innovativen und verkehrsreduzierten (z. B. Wohnen ohne Auto) Bebauung? Ø Entwicklung eines „Grünen Bandes“ Richtung Pankow und Humboldthain Ø Berücksichtigung der Belange des Kinderbauernhofs Moritzhof (Abstand der zukünftigen Bebauung, Zuwegung des Wohnquartiers) Ø Erhalt einer Kaltluftschneise Ø Berücksichtigung historischer Elemente Ø Zuwegung/Verkehrliche Erschließung für das zukünftige Wohngebiet? Ø Zuwegung/Verkehrliche Erschließung für das zukünftige Wohngebiet während der Bauphase? Ø Vollständiger oder teilweiser Erhalt des Gleimtunnels? Ø Bürgerbeteiligung: Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der Mitwirkung der Bürgerschaft/Bürgerwerkstatt? Fläche südlich Gleimstraße bis zur Bernauer Straße v Größe der Grünfläche für die Parkerweiterung, die in das Eigentum des Landes Berlin / des Bezirkes Mitte übertragen werden und Zeitpunkt der Übertragung der Flächen in das Eigentum des Landes Berlin / Bezirkes Mitte bzw. zu dessen Nutzung? v Größe der Gesamtflächen für gewerbliche/kulturelle Nutzungen und der einzelnen Nutzungen? v Zukünftige NutzerInnen der Flächen für gewerbliche / kulturelle Nutzungen und ggf. räumliche oder zeitliche Veränderungen bezogen auf deren bisherigen Nutzungen? v Vertragliche Vereinbarungen (Verkauf, Erbpacht, Vermietung o. ä.) mit den zukünftige NutzerInnen und/oder EigentümerInnen der Flächen für gewerbliche/kulturelle Nutzungen und wer schließt diese Vereinbarungen (Land Berlin/Bezirk oder CA Immo) ab? v Zuwegungen/Wegeverbindungen aus westlicher Richtung (Brunnenviertel) in die zukünftigen Grünflächen? v Bürgerbeteiligung: Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der Mitwirkung der Bürgerschaft / Bürgerwerkstatt?
2. Sollte eine Zuwegung / verkehrliche Erschließung für das zukünftige Wohngebietwährend der Bauphase oder darüber hinaus aus östlicher Richtung (Bezirk Pankow) geplant sein, wie gedenken das Bezirksamt Mitte und / oder der Senat den Bezirk Pankow in die Planungen einzubeziehen und - insbesondere vor dem Hintergrund dessen bisheriger Totalablehnung - eine Zustimmung zu erwirken?
3. Warum hat das Bezirksamt - im Widerspruch zu § 13, Abs. 2, Satz 1 BezVG – am 26.6.2012 den Bezirksamtsbeschluss Nr. 215 beschlossen und Verhandlungen für einen Städtebaulichen Vertrag geführt und evtl. sogar abgeschlossen, der / die dem, von der BVV angeregten Verwaltungshandeln (vergl. BVV-Beschluss DS 0291/IV) widersprechen bzw. nicht voll entsprechen?
4. Warum hat es das Bezirksamt - entgegen des weiterhin geltenden BVV-Beschlusses DS 1936/III zu „Bürgerwerkstatt Mauerpark umfassend einbeziehen; hier: Mitarbeit und Einflussnahme auf Städtebaulichen Vertrag gewährleisten“ aus der BVV vom 16.12.2010 - unterlassen, die Bürgerwerkstatt bei der Ausarbeitung des Städtebaulichen Vertrags kontinuierlich zu beteiligen und hat damit wissentlich entgegen seiner Zusagen aus der diesbezüglichen Vorlage zu Kenntnisnahme in der BVV vom 17.02.2011 gehandelt?
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