Drucksache - 0291/IV  

 
 
Betreff: Mauerpark realisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Stadtentwicklung,Sanieren, Bauen und BebauungspläneBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Bertermann Schug 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Dringlichkeitsantrag vom 17.04.2012
2. Ergänzung
3. Beschluss vom 24.04.2012
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.08.2012
5. Beschluss vom 14.09.2012
6. VzK als SB vom 11.12.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:

Mitte von Berlin0291/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Mauerpark realisieren

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.04.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache- Nr.: 0291/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Planungen zur Erweiterung/Fertigstellung des Mauerparks unter folgenden Prämissen fortzuführen:

 

A: Fläche zwischen Bernauer- und Gleimstraße (ca. 7ha)

1. Die Realisierung der größtmöglichen Parkfläche ist sicherzustellen. Eine zusätzliche Bebauung soll nicht erfolgen. Das Land Berlin erwirbt hierzu die Flächen vom Eigentümer (CA Immo, ehemals Vivico).

2. Die Bürgerschaft/Bürgerwerkstatt ist in die Umsetzungen der Grünplanungen auf Grundlage der Planungen von Prof. Lange einzubeziehen.

3. Das Angebot der Betreiber von Mauersegler und Flohmarkt, ihre Flächen zu erwerben, soll vom Senat wahrgenommen werden. Alternativ soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, die Flächen per Erbpacht vom Land Berlin zu pachten.

4.Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, welche weiteren bisherigen kulturellen und/oder gewerblichen Nutzungen sich in ein parkverträgliches Konzept integrieren lassen. Sollte dabei bei der Bürgerschaft/ Bürgerwerkstatt der Konsens bestehen, diese Nutzungen zu erhalten und in die Planungen einzubeziehen, sollen hierfür die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

 

B: Fläche zwischen Gleimstraße und Bahngelände Gesundbrunnen (ca. 3,5ha)

1. Eine Wohnbebauung von Teilflächen ist denkbar, wenn eine Fertigstellung des Mauerparks anderweitig nicht realisiert werden kann. Dies kann nur unter Berücksichtigung der von der Bürgerwerkstatt Mauerpark umrissenen Rahmenbedingungen erfolgen:

       Entwicklung eines „Grünen Bandes“ Richtung Pankow und Humboldthain

       Erhalt einer Kaltluftschneise

       Berücksichtigung der Belange des Kinderbauernhofs im Moritzhof (Abstand der Bebauung, Zuwegung des Wohnquartiers)

       Berücksichtigung historischer Elemente

2. Die Bebauung und späteren Vermarktungen sollen folgende Rahmenbedingungen berücksichtigen:

       Ökologisch, nachhaltig, innovativ, verkehrsreduziert/Wohnen ohne Auto

       Städtebaulich verträglich / Minimierung von Nutzungskonflikten

       vorzugsweise Öffentliche und/oder genossenschaftliche Wohnformen , Baugruppen

 

Bei der Umsetzung der Verfahren und weiteren Planungen ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, wie bisher in der Bürgerwerkstatt Mauerpark geschehen, zu gewährleisten.

Die für die Erfüllung der unter A und B beschriebenen Punkte kurzfristig erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen und planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen umgehend geschaffen werden. Hierzu soll der B-Plan I-64 in zwei Teilpläne geteilt werden, sodass eine ca. 3 ha große Grünfläche südlich des Gleimtunnels so schnell wie möglich geschaffen werden kann.

 

Das Bezirksamt möge sich gegenüber dem Senat dafür einsetzen, dass das Land Berlin mit dem derzeitigen Eigentümer in Verhandlungen tritt und die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen

       zum Flächenankauf

       zur Umsetzung der Grünplanungen

       zur Fortsetzung der Arbeit der Bürgerwerkstatt,

die eine Parkfertigstellungen unter den o g. Voraussetzungen ermöglichen, geschaffen werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 04.12..2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu A:

Gegenstand des städtebaulichen Vertrages und Ziel des Bebauungsplanentwurfs I–64 ist der Erwerb und die Realisierung einer ca. 5 ha großen öffentlichen Grünfläche und der Erwerb und die Realisierung einer ca. 2 ha großen Sondergebietsfläche, auf der die vorhandenen gewerblichen Nutzungen (Mauersegler, Flohmarkt, u.a.) gesichert werden sollen. Mit den Gewerbetreibenden wird ein Erbpachtverhältnis angestrebt.

Auf der Grundlage der Pläne von Prof. Lange organisiert die Grün Berlin GmbH gemeinsam mit Senat und Bezirk die Bürgerbeteiligung an der zukünftigen Gestaltung und Nutzung der öffentlichen Grünflächen im Rahmen der Bürgerwerkstätten.

Am 16.10.2012 und am 5.11.2012 haben erste Sitzungen der Bürgerwerkstatt stattgefunden. Weitere Sitzungen sind geplant.

 

Zu B:

Grundlage der Planung des Wohngebietes, des städtebaulichen Vertrages und des B-Planverfahrens  ist das Entwicklungskonzept von Prof. Lorenzen.

Bestandteile des Konzeptes sind:

  • Das Grüne Band zwischen Pankow und Humboldthain
  • Die Kaltluftschneise
  • Die Belange des Kinderbauernhofes
  • Die Berücksichtigung historischer Elemente

 

Alle Aspekte werden im Bebauungsplanverfahren weiter zu verfolgen und nachzuweisen sein.

 

Im städtebaulichen Vertrag wird eine nachhaltige und ökologisch ausgewogene Entwicklung und eine soziale Durchmischung angestrebt.

Daher sollen die Wohnungen in einem ausgewogenen Verhältnis auch durch Baugruppen, Genossenschaften oder  landeseigene Wohnungsbaugesellschaften errichtet werden und es wird ein möglichst hoher Mietanteil angestrebt. Die Verträglichkeit des Verkehrsaufkommens sicherzustellen, ist ein gemeinsames Anliegen aller Beteiligten.

 

Die Beteiligung der Bürger an den Planungen zur Nutzung und Gestaltung der öffentlichen Grünflächen erfolgt im Rahmen der Bürgerwerkstatt (siehe oben), die Beteiligung der Bürger an den Planungen zum Wohngebiet erfolgt im gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren.

Der Bezirk strebt an, gemeinsam mit dem Vorhabenträger im Rahmen der Bürgerbeteiligung eine öffentliche Erörterungsveranstaltung durchzuführen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit Beschluss der DS 0589/IV am 22.11.2012 das Bezirksamt beauftragt, den Vertrag abzuschließen.

Der städtebauliche Vertrag zwischen Senat, Bezirk und CA Immo ist am 23.11.2012 notariell beurkundet worden.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird mit der Durchführung der Behördenbeteiligung bis spätestens März 2013 fortgesetzt. Die Rechtskraft des Bebauungsplans wird bis zum 31.05.2014 angestrebt.

Die Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens zugunsten einer schnellstmöglichen Realisierung der Grünfläche ist nicht zielführend, da die Herstellung der Grünflächen nicht vom Planungsrecht für die Grünfläche abhängt, sondern vom Zeitpunkt der Eigentumsübertragung der Grundstücke an das Land Berlin. Land Berlin wird jedoch erst dann unwiderruflich Eigentümer der Flächen, wenn bis zum 31.05.2014 Planungsrecht für das Wohngebiet realisiert ist.

 

Die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen hinsichtlich des Flächenerwerbs regelt im Grundsatz der städtebauliche Vertrag.

Die Fortsetzung der Arbeit der Bürgerwerkstatt sowie die Umsetzung der Grünplanungen organisiert und finanziert der Senat mit Hilfe der Grün Berlin GmbH in Abstimmung mit dem Bezirk Mitte.

Der Bezirk Mitte führt das Bebauungsplanverfahren durch.

 

Rechtsgrundlage:  §13 Abs. 3 i.V.m. § 36 Abs. 2 Buchst. e) BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

Berlin, den

Für den Leiter der Abteilung

 

Dr. HankeUlrich Davids

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Jugend, Schule,

Sport und Facility-Management

 

 
 

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