Drucksache - 0214/IV  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanentwurf 1-62 "Baufelder Heidestraße" für die beiderseits anliegenden Grundstücke d. Heidestr. zwischen Perleberger Str. und Invalidenstraße mit Ausnahme der Grundstücke zw. Minna-Cauer-Str. u. Invalidenstr. im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Änderung des räuml. Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 1-62 u. die Durchführung d. öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs 2
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.03.2012
2. Baufelder_Heidestrasse_1-62_ANLAGE-1
3. Baufelder_Heidestrasse_1-62_Planzeichnung_ANLAGE_2
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 30.03.2012

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text liegt vor):

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanentwurf 1-62 „Baufelder Heidestraße“ für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 1-62 und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.02.2012 beschlossen:

 

  1. Die Auswertung des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-62 für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-62 wird um eine nordwestlich des Grundstücks Heidestraße 45 liegende Teilfläche des Flurstücks 223 (Flur 43) eingeschränkt sowie um eine Teilfläche des Grundstücks Scharnhorststraße 34-35 und einen Abschnitt der Kieler Straße sowie dem jeweils angrenzenden Abschnitt des Berlin-Spandauer-Schifffahrtkanals erweitert.

 

Der aufzustellende Bebauungsplan umfasst jetzt die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße, eine Teilfläche des Grundstücks Scharnhorstraße 34-35 und einen Abschnitt der Kieler Straße sowie dem jeweils angrenzenden Abschnitt des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße und der Flurstücke 111/3, 111/4, 82/8, 208 und 209 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 223 im Bezirk Mitte, Ortsteile Moabit und Mitte.

 

  1. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1-62 für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße, eine Teilfläche des Grundstücks Scharnhorstraße 34-35 und einen Abschnitt der Kieler Straße sowie dem jeweils angrenzenden Abschnitt des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße und der Flurstücke 111/3, 111/4, 82/8, 208 und 209 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 223 im Bezirk Mitte, Ortsteile Moabit und Mitte wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 


Begründung:

 

zu I., III.: siehe Ergebnis der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.01.2012 (Anlage 1)

 

zu II.:Ein Planungsziel des Bebauungsplanverfahrens 1-62 ist – entsprechend der im Senatsbeschluss und im gleichlautenden Beschluss des Bezirks Mitte formulierten Leitlinien – die Verbesserung der stadtstrukturellen Verknüpfung des Bereichs um die Heidestraße mit den benachbarten Quartieren. Zur Anbindung an die umgebenden Stadtteile und zur Überwindung der trennenden Strukturen (Bahntrassen, Kanal) soll das Stadtquartier Heidestraße daher mit den umgebenden Stadtteilen und Grünflächen über Brücken und ein differenziertes Grün- und Wegenetz verbunden werden. Hierdurch soll auch die Erreichbarkeit wichtiger Ziele außerhalb des Plangebiets verbessert werden.

 

Der Bezirk ist bislang davon ausgegangen, dass es einer Einbeziehung der im Masterplan Berlin Heidestraße vorgesehenen Brücken über den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-62 nicht bedarf. Angestrebt wurde, eine Herstellung der beiden Brücken über den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal unabhängig vom Fortgang des Bebauungsplanverfahrens im Rahmen eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zu ermöglichen.

 

Gegen die beabsichtigte Vorgehensweise wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen nachfolgender Arbeitsgespräche jedoch Vorbehalte seitens der Abt. X der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geäußert, da es nach dortiger Ansicht zur Sicherung von Planungs- und Baurecht für die Brücken eines Bebauungsplanes bedarf. Weiter hat sich gezeigt, dass in dem konkreten Fall der Anwendungsbereich des § 125 Abs. 2 BauGB nicht eröffnet ist, da es sich bei den beiden Brücken nicht um erschließungsbeitragsfähige Erschließungsanlagen handelt und ein Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB zudem ausscheidet, wenn die Brücke planfestgestellte Wasserflächen bzw. Eisenbahnanlagen kreuzt, die nicht im Eigentum des Landes Berlin stehen.

 

Hinsichtlich der Anbindung des Stadtquartier Heidestraße an die östlich und nordöstlich gelegenen Ortsteile Mitte sowie Wedding sieht der Masterplan Berlin Heidestraße die Herstellung von zwei den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal überspannenden Fußgänger- und Radfahrerbrücken vor. Die für die Herstellung der beiden Brücken erforderlichen Flächen werden zukünftig in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-62 einbezogen.

 

Hinsichtlich der Anbindung des Stadtquartier Heidestraße an das westlich gelegene Quartier der Lehrter Straße sieht der Masterplan Berlin Heidestraße die Herstellung einer die Bahnanlagen überspannenden Fußgänger- und Radfahrerbrücke vor. Bezüglich dieser Brücke ist beabsichtigt, das erforderliche Planungsrecht in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren zu schaffen, da die Flächen westlich der im Bestand bestehenden Bahnanlagen derzeit noch der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung unterliegen und die für die Errichtung der Brücke benötigten Flächen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen.

 

Eine Geltungsbereichsübersicht ist beigefügt (Anlage 2).

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch


 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von

benötigt, die im Bezirksplan 2012 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitzustellen sind

 

ca. 3.000,-- €

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

Berlin, den

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Carsten Spallek

Bezirksstadtrat

 

Anlagen:

  • Ergebnis der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.01.2012
  • Planzeichnung Bebauungsplan 1-62 (Arbeitsstand: 27.01.2012)

 

 
 

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