Drucksache - 0034/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Tel.: 42617
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0034 / IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Mehr Informationen über Bezirks- und Landespolitik verfügbar machen: Öffentliches WLAN-Angebot schaffen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 0034/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Angebotes an den Standorten in der Karl-Marx-Allee 31, Müllerstr. 146/147 und Mathilde-Jacob-Platz 1 zu prüfen.
Den Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung soll ein registrierter Zugriff auf das Internet im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bezirksverordnete ermöglicht werden.
Ein erster Bericht zur Realisierung wird der Bezirksverordnetenversammlung bis zum Frühjahr 2012 vorgelegt.
Das Bezirksamt hat am 13.03.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Freies WLAN: In der Vergangenheit wurde bereits Kontakt mit großen Providern aufgenommen, da ein nahezu gleicher BVV-Prüfauftrag vor einigen Jahren bereits erging. Dabei stellte sich heraus, dass ein Interesse für kostenlose Angebote (incl. Werbung usw.) seitens der Provider nicht erkennbar ist.
Die hohen Anforderungen an Provider (Stichwort „Betreiberhaftung“ des Bezirkes als Anbieter) und der sich ergebende hohe technische und personelle Aufwand lassen ein Angebot in Eigenregie derzeit unrealistisch erscheinen.
Internetzugriff für BVV-Abgeordnete: Im Rahmen eines Erfahrungsaustausches wurde bekannt, dass auch in anderen Bezirken nach entsprechenden Lösungen gesucht wird. In Anbetracht der Tatsachen, dass bislang diesbezüglich wenig Erfahrung vorliegt – und eine Ausschreibung bislang nicht erfolgt ist, hat man sich vorrangig auf Anbieter konzentriert, mit denen man bei der Bereitstellung von öffentlichen WLAN-Zugängen in den bezirklichen Bibliotheken gute Erfahrungen gesammelt hatte.
Alle Kostenangaben beruhen auf unverbindlichen Telefonaten und Internet-recherchen – sie können daher nur als Richtwert angesehen werden.
Rechtsgrundlage:
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Aus den Ansätzen der BVV wären einmalig rd. 2.100,- Euro und laufend rd. 1.200,- Euro/Jahr zu finanzieren.
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
Bei der vorgeschlagenen Variante: keine
Berlin, den ..........................
Dr. HankeUlrich Davids BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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