Drucksache - 2149/III  

 
 
Betreff: Illegale Altkleidersammelcontainer bekämpfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr de Sielvie 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 14.06.2011
2. Beschluss vom 23.06.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.09.2011
4. Beschluss vom 15.09.2011
5. Vorlage zur Kenntnisnahem vom 06.12.2011
Ergänzung zum Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                2149/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Illegale Altkleidersammelcontainer bekämpfen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.06.2011 folgendes Ersuchen

an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2149/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, konsequent gegen illegal aufgestellte Altkleidersammelcontainer im Bezirk vorzugehen.

 

Dazu sollen folgende Maßnahmen gehören:

 

1.              Illegal aufgestellte Altkleidersammelcontainer werden für den Verursacher kostenpflichtig und schnellstmöglich aus dem öffentlichen Straßenland entsorgt.

 

2.              Aufsteller von illegalen Altkleidersammelcontainern werden für drei Jahre hinsichtlich einer diesbezüglichen Aufstellerlaubnis gesperrt.

 

3.              Das Aufstellen von Altkleidersammelcontainern wird nur seriösen Anbietern erlaubt, die nachweisen können, dass ihre Sammlung wirklichen karitativen Zwecken dient.

 

4.              Das Standortnetz von Altkleidersammelcontainern soll stadtverträglich sein. Hierzu soll ein Standortkonzept erarbeitet werden.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 06.12.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu 1.              Bis zum 31.10.2011 wurden Firmen bezüglich insgesamt 112 illegalen Altkleidercontainer-Standorten zur Räumung aufgefordert (31 in Alt-Mitte, 40 in Wedding, 41 in Tiergarten). In 32 Fällen wurden die Container von der Behörde geräumt und eingelagert. Weiterhin hat die Behörde in zwei Fällen Untersagungsverfügungen erlassen, welche der jeweiligen Firma generell das unerlaubte Aufstellen von Containern unter Androhung eines Zwangs-geldes von 5.000,00 Euro untersagt. In einem Fall ist diese Verfügung bereits rechts-kräftig und die betroffene Firma hat zugesagt, innerhalb des Monats November alle Container aus dem Bezirk Mitte abzuziehen. Sollte die Behörde feststellen, dass dies nicht geschieht, wird das Zwangsgeld vollstreckt und es würde ein neues Zwangsgeld von 7.500,00 Euro für den Fall des vorgesetzten Zuwiderhandelns festgesetzt werden.

 

Zu 2.              Es wird auf den Zwischenbericht vom 06.09.2011 verwiesen, welcher der BVV am 15.09.2011 zur Kenntnis gegeben wurde.


                                                                                    -2-                                                                     

 

 

 

Zu 3.              Das Bezirksamt hat die Anregung der BVV nochmals geprüft und eine Lösung erarbeitet. Es gibt eine „Initiative Transpartente Zivilgesellschaft“, welche zu Transparency International Deutschland e.V. gehört. Die Mitglieder dieser Initiative verpflichten sich, wesentliche Informationen über ihre Organisation, ihre Entscheidungsträger, die Gemeinnützigkeit, ihre Tätigkeiten usw. offen zu legen. Hierfür können sie ein von der Initiative herausgegebenes Logo verwenden, an dem die Behörde erkennen kann, dass es sich hier um eine anerkannt gemeinnützige und transparente Institution handelt. Das Bezirksamt hat einen formellen Beschluss erlassen, wonach Sondernutzungsge-nehmigungen für Altkleidercontainer nur an solche Organisationen erteilt werden dürfen.

 

Zu 4.              Ein Konzept für die städtebaulich und denkmalschutzrechtlich verträgliche Genehmigung von Altkleidercontainern wurde inzwischen erarbeitet und ist ab sofort Entscheidungs-grundlage der Behörde bei entsprechenden Anträgen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§§ 11 und 14 des Berliner Straßengesetzes

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Es ist möglich, dass Entsorgungskosten beim Bezirk verbleiben, sofern herrenlose Container geräumt werden, deren Eigentümer sich nicht melden. Dies beläuft sich auf 200,00 Euro pro Container.

 

b)                  Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

              keine

 

 

Berlin, 6.12.2011           

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                Ulrich Davids

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Jugend, Schule, Sport und Facility Management

(für den Leiter der Abteilung)

 

 

 
 

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