Drucksache - 2128/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 2128/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Hallenbad Plus-Plus: Nach Jahren des Kampfes – endlich Nägel mit Köpfen machen!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.09.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2128/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat und den Berliner Bäderbetrieben (BBB) dafür einzusetzen, dass das Hallenbad Seydlitzstraße um ein Außenbecken gemäß aktuell vorliegender Planung (25 m Becken) und eine Kinderplansche erweitert wird. 1. Sollte sich im Rahmen der Bemühungen zeigen, dass die Zustimmung des Senates und/oder der BBB nur erreicht werden kann, wenn befürchtete Defizite aus dem Betrieb des Außenbeckens ausgeglichen werden, so soll hierzu eine Finanzierungszusage des Bezirksamtes prinzipiell möglich sein. Sollte dieser Fall eintreten, so ist die BVV in der Hauptausschuss-Sitzung am 28.06.2011 vor der endgültigen Entscheidung/Zusage des Bezirksamtes mit einzubeziehen. 2. Der Betrieb und Unterhalt des Außenbeckens soll von den BBB gewährleistet werden.
Das Bezirksamt hat am 22.11.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Bemühungen der Abteilung Stadtentwicklung, den Bau eines neuen Außenschwimmbeckens auf der erweiterten Freifläche nördlich des Hallenbades in der Seydlitzstraße als Ersatz für das 2002 geschlossenen Sommerbad über das Förderprogramm Stadtumbau West in 2011 und 2012 zu finanzieren, sind an der fehlenden Zustimmung des Aufsichtsrates der Berliner Bäderbetriebe (BBB) gescheitert. Die eingestellten Projektmittel des Programms Stadtumbau West für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 sind kurzfristig in andere Projekte umtestiert worden.
Trotz eines erheblichen fachlichen Aufwandes seitens der Fachämter (Sportamt, SGA, Stadtplanung) und des Gebietskoordinators Gruppe Planwerk sowie dem politischen Willen des Bezirksamts Mitte, das bereit war, die Außenschwimmanlage in das bezirkliche Fachvermögen zu übernehmen sowie aus bezirklichen Haushaltsmitteln eine Risikoabschirmung für die Betreibung durch die BBB zu übernehmen, wurde wegen fehlender Zustimmung des Aufsichtrates der BBB das Projekt Außenschwimmbecken Seydlitzbad am 14. Juni 2011 abgesagt.
Am 19. April 2011 fand eine Grundsatzabstimmung zur Errichtung des Außenschwimmbeckens zwischen dem BA Mitte (Bürgermeister Dr. Hanke, Stadtrat Gothe, Stadträtin Schrader) und dem Vorstand der BBB (Dr. Lipinsky und Mitarbeiter) sowie Herrn Geldmayer (SenInnSport) statt. Der Bezirk würde im Rahmen des Programms Stadtumbau die Investitionsmittel in Höhe von 1.150.000.- € bereitstellen.
Die BBB würden auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages und auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung die Betreibung des Bades übernehmen. Gleichzeitig erklärte sich der Bezirk bereit, aus Haushaltsmitteln eine Risikoabschirmung für "schlechte Sommer" in Höhe von 15.000.- €/a zu übernehmen.
Am 7. Juni 2011 fand ein Arbeitsgespräches zwischen den BBB und dem Bezirk Mitte zur Abstimmung der Vertragsgrundlagen zum Geschäftsbesorgungsvertrag statt. Geregelt werden sollte, dass die BBB als Geschäftsbesorger das Außenschwimmbecken betreiben würden. Der Bezirk Mitte verpflichtete sich gleichzeitig, die Anlage des Außenschwimmbeckens in sein Fachvermögen zu übernehmen und die Anlage im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms Stadtumbau zu bauen (Bauherrenschaft). Hierbei würden die Fachingenieure der BBB den Bezirk im Wirkungsrahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages fachlich unterstützen. Das Aufsichtsratsmitglied für Finanzen der BBB, Herr Schenk, wies darauf hin, dass die Unterzeichnung des Geschäftsbesorgungsvertrages einen Genehmigungsvorbehalt des Aufsichtsrates auslöst. Am 14.Juni 2011, im Rahmen eines außerordentlichen Tagesordnungspunktes zu dem Thema Geschäftsbesorgungsvertrag Seydlitzbad, lehnte der Aufsichtsrat der BBB unter Leitung von Senator Dr. Körting die Zustimmung zur Unterzeichnung des Geschäftsbesorgungsvertrages durch den Vorstand der BBB durch Nichtbehandlung des Tagesordnungspunktes ab.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die das Projekt fachlich zur Verbesserung einer sozialverträglichen Angebotsstruktur unterstützt, ist vom Grundsatz her bereit, das Projekt Außenschwimmbecken erneut in das Förderprogramm Stadtumbau West ab dem Haushaltsjahr 2013 aufzunehmen, sofern ausreichend Programmmittel bereitstehen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bezirk Mitte und die BBB im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages zum Bau und Betrieb des Außenschwimmbeckens Einvernehmen herstellen.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |