Drucksache - 2017/III  

 
 
Betreff: Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, die Änderung des Titels des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Durchführung der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-50 VE "Amala Wellness & Spa" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.02.2011
Anlage Ergebnis 3.1
Anlage Ergebnis 4.2
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              2017 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Änderung des Titels des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Durchführung der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-50 VE „Amala Wellness & Spa“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.02.2011 beschlossen:

 

I.  Die Auswertung der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-50 VE für Teilflächen der Grundstücke Seydlitzstraße 6, 7 und Lehrter Straße 59, das Flurstück 369 sowie Flurstück 370 (teilweise) im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.

 

II.                         Der Titel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-50 VE wird geändert. Der Titel lautet nun: Bebauungsplan 1-50 VE für das Grundstück Seydlitzstraße 6 und die südöstlich angrenzenden Flurstücke 436 und 369 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.

 

III.                      Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-50 VE für das Grundstück Seydlitzstraße 6 und die südöstlich angrenzenden Flurstücke 436 und 369 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

zu I:               Siehe Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 29.01.2010 (Anlage 1) und Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 24.01.2011 (Anlage 2)

 

zu II:              Im Hinblick auf die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist aufgrund von Flurstücksneubildungen und –änderungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs die Titelbezeichnung anzupassen. Eine Änderung des Geltungsbereiches erfolgt hierdurch nicht.

 

zu III:              Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 1-50 VE wird unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

Berlin,

 

 

 

Dr. Christian Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Ephraim Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

Anlagen

·         Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 29.01.2010 (Anlage 1)

·         Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 24.01.2011 (Anlage 2)

·         Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-50 VE (Planungsstand: 24.03.2010)

 

 

 
 

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