Drucksache - 2017/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2017 / III
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Änderung des Titels des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Durchführung der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-50 VE „Amala Wellness & Spa“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.02.2011 beschlossen:
I. Die Auswertung der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-50 VE für Teilflächen der Grundstücke Seydlitzstraße 6, 7 und Lehrter Straße 59, das Flurstück 369 sowie Flurstück 370 (teilweise) im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.
II. Der Titel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-50 VE wird geändert. Der Titel lautet nun: Bebauungsplan 1-50 VE für das Grundstück Seydlitzstraße 6 und die südöstlich angrenzenden Flurstücke 436 und 369 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.
III. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-50 VE für das Grundstück Seydlitzstraße 6 und die südöstlich angrenzenden Flurstücke 436 und 369 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Begründung:
zu I: Siehe Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 29.01.2010 (Anlage 1) und Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 24.01.2011 (Anlage 2)
zu II: Im Hinblick auf die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist aufgrund von Flurstücksneubildungen und –änderungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs die Titelbezeichnung anzupassen. Eine Änderung des Geltungsbereiches erfolgt hierdurch nicht.
zu III: Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 1-50 VE wird unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin,
Anlagen· Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 29.01.2010 (Anlage 1) · Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 24.01.2011 (Anlage 2) · Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-50 VE (Planungsstand: 24.03.2010)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |