Drucksache - 1993/III
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Was hielt den zuständigen Stadtrat des Bezirksamtes-Mitte davon ab, die am 18.01.2011 im Bezirksamt (BA) beschlossene Vorlage zur Auswertung der frühzeitigen Buergerbeteiligung für den B-Plan Mauerpark der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 20.01.2011 zur Kenntnis zu geben?
2. Was hielt den zuständigen Stadtrat im BA-Mitte davon ab, die Auswertung der frühzeitigen Buergerbeteiligung den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung der BVV-Mitte zu einem früheren Zeitpunkt zur Kenntnis zu geben, der eine Verschiebung des TOP im Ausschuss für Stadtentwicklung am 26.01.2011 vermieden hätte?
3. Wann ist für den zuständigen Stadtrat im BA-Mitte in einer frühzeitigen Buergerbeteiligung im B-Planverfahren die Sollstärke bei den Einwendungen erreicht, ab der eine Änderung der Grundzüge der Planung des Bezirksamtes gerechtfertigt sind?
4. Welche Bedeutung und welche Kompetenz misst das BA einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung bei?
5. Ist das BA-Mitte von Berlin der Ansicht, dass 2649 Einwendungen schlicht und folgenlos Weggewogen werden können?
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