Drucksache - 1983/III
(Text siehe Rückseite)
Anlage liegt als Fraktionsexemplar vor
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1983 / III
Dringlichkeitsvorlage - zur Beschlussfassung -
über
den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-45 VE (Hamberger) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-45 VE.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
I. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1-45 VE vom 06.05.2010 mit dem Deckblatt vom 19.11.2010 für das westlich des Grundstücks Siemensstraße 27 gelegene Flurstück 343 und eine Teilfläche der künftigen Planstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.
II. Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-45 VE vom 06.05.2010 mit dem Deckblatt vom 19.11.2010 für das westlich des Grundstücks Siemensstraße 27 gelegene Flurstück 343 und eine Teilfläche der künftigen Planstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.
Begründung zu I, II:
(siehe Anlagen)
Rechtsgrundlagen
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den
Anlagen · Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-45 VE (Entwurf) · Vorhabenpläne · Durchführungsvertrag · Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-45 VE · Auswertung der ersten Wiederholung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB · Auswertung der zweiten Wiederholung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB · Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (bereits in der Begründung eingearbeitet) · Auswertung der Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB (bereits in der Begründung eingearbeitet) · Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 1-45 VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit (Entwurf)
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