Auszug - Spielhallen: Umstellung des Baunutzungsplanes auf aktuelles Bauplanungsrecht BE: Bezirksamt  

 
 
55. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 5.3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 01.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Gothe informiert vorab, dass zukünftig Herr Schwarzer als neuer Mitarbeiter für die Bearbeitung von Bebauungsplänen zur V

Herr Gothe informiert vorab, dass zukünftig Herr Schwarzer als neuer Mitarbeiter für die Bearbeitung von Bebauungsplänen zur Verfügung steht.

 

Herr Türk (Büro Herwarth und Holz) erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation.

Die Präsentation wird den Ausschussmitgliedern in Kürze zur Verfügung gestellt.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Dr. Schulze wird erklärt, dass man sich bei den Einzugsbereichen an dem bezirklichen Einzelhandelskonzept orientiert hat. Dabei ist man relativ pauschal von einem Einzugsbereich von 500 Metern ausgegangen. Es wurden keine eigenen Kriterien aufgestellt.

 

Herr Bausch legt dar, dass Gebiete aufgeführt wurden, in denen teilweise sehr intensive Planungsverfahren laufen (z.B. Schultheißareal). Er fragt nach, warum diese Gebiete als Flächen mit einem Handlungsbedarf ausgewiesen wurden.

Hierzu wird erklärt, dass man sich bei der Erarbeitung der Studie an die festgesetzten B-Pläne zum Zeitpunkt der Studie orientiert hat. Es gibt eine Vielzahl von B-Plänen, welche seit einer geraumen Zeit im Verfahren sind, vielleicht werden manche Pläne durch diese Studie erneut aufgerollt.

 

Herr Bausch legt dar, dass im Rahmen der Präsentation nicht genau definiert wurde, warum die Vergnügungsstätten als negativ bewertet werden. Er führt aus, dass eine klare Definition geschaffen werden müsste, inwiefern eine Gefährdung durch Vergnügungsstätten (u. a. für den übergeordneten Einzelhandel) erkennbar ist. Es ist nicht auszuschließen, dass auch andere Formen (als Vergnügungsstätten) zur Verdrängung des Einzelhandels führen könnten. Er fragt nach, warum sich in der Studie auf die beiden Nutzungen (Vergnügungsstätten und großflächiger Einzelhandel) bezogen wurde.

 

Es wird dazu ausgeführt, dass Vergnügungsstätten oft mit großem Ladenleerstand einhergehen. Gerade Spielhallen wirken sich sehr negativ auf das Mietpreisniveau aus und schaden damit dem umliegenden Einzelhandel.

Oft werden Spielhallen sehr negativ im Umfeld aufgenommen. Gerade in den QM-Gebieten setzen sich viele BürgerInnen mit diesem Thema auseinander.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bezirk sowie die Städtebauförderung eine Aufwertung und eine Strukturverbesserung diverser Gebiete (z.B. Aktive Zentren) anstrebt. Durch die Eröffnung von Spielhallen wird dieses Streben nicht unterstützt. Das Problem liegt u. a. darin, dass in den Bereichen, in denen besonders viele Spielhallen vorhanden sind, auch eine besonders hohe Problemkonstellation vorliegt.

Aufgrund des in vielen Bereichen anzuwendenden alten Planungsrechts müssen Vergnügungsstätten jedoch oft zugelassen werden, auch wenn sie gemäß der aktuellen Baunutzungsverordnung unzulässig wären.

Beim großflächigen Einzelhandel ist es ähnlich, auch er ist nach alten Planungsrecht in vielen Bereichen zulässig, in denen er nach aktueller Baunutzungsverordnung wegen Schädigung der Zentrenstruktur unzulässig wäre. Der Einzelhandel weist eine Leitfunktion für die Zentren (Turm- und Müllerstraße) auf, d.h. die Attraktivität der Turmstraße ist ein maßgebliches Kriterium für die Attraktivität des ganzen Gebietes und deren Image.

Deshalb hat man sich in der Studie auf diese beiden Nutzungen konzentriert. Es gibt einen tatsächlichen Handlungsbedarf, welcher durch das aktuelle Planungsrecht nicht gedeckt wird.

 

Herr Bausch legt dazu dar, dass die Existenz von Spielhallen keinen Auslöser für negative Verhältnisse innerhalb eines Gebietes darstellen, es handelt sich vielmehr um Begleiterscheinungen oder Indikatoren für eine Entwicklung. Eine negative Entwicklung wird nicht aufgehalten, wenn man Begleiterscheinungen/Indikatoren unterbindet.

Er legt erneut dar, dass eine genaue Begründung für die Reduzierung von Spielhallen formuliert werden muss, welche vor der Prüfstelle der Senatsverwaltung standhalten kann.

 

Dazu wird dargelegt, dass es nicht darum geht, einen Plan zu entwickeln, der Spielhallen verhindern soll. Es soll vielmehr dargestellt werden, an welcher Stelle Spielhallen oder großflächiger Einzelhandel (am falschen Ort) bestimmte Ziele, welcher der Bezirk verfolgt, erschweren könnte. Es wird darauf hingewiesen, dass großflächiger Einzelhandel an richtiger Stelle eine Bereicherung für den Bezirk darstellen kann. Außerdem wird erneut erklärt, dass Spielhallen negative Auswirkungen mit sich bringen, beispielsweise Wegzug von Einzelhandel, Ärzte; Anwälte usw. Es bestehen gute Möglichkeiten, um die Eindämmung von Vergnügungsstätten begründen zu können. Beispielsweise könnte man sich auf die aktive Förderkulisse berufen und mit den Nutzungen, die dieser Kulisse entgegenstehen, argumentieren.

 

Es wird ferner erläutert, dass durch die Ausweisung der Blockinnenbereiche als allgemeines Wohngebiet die Spielhallenproblematik automatisch erschlagen wäre. Außerdem könnte durch die Ausweisung eines Mischgebiets eine Unterdrückung diverser Problematiken erreicht werden. Das Planungsrecht müsste so angepasst werden, dass Spielhallen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

 

Frau Hilse fragt nach, woraus die in der Studie angewandte Koppelung zwischen Vergnügungsstätten und großflächigem Einzelhandel resultiert und ob das Bezirksamt die Berücksichtigung dieser Koppelung in Auftrag gegeben hat.

 

Herr Wesselhöfft erklärt, dass das Zentrenkonzept, die Zentrenstruktur und das Einzelhandelskonzept des Bezirks Mitte kein verbindliches Bauplanungsrecht darstellen. Es handelt sich um informale Planungen, auf deren Grundlage ein B-Planverfahren erstellt werden kann. Das derzeitige Bestreben besteht darin, möglichst einheitliches Planungsrecht zu schaffen. Einheitlich bedeutet: Planungsrecht auf der Grundlage der letzt gültigen Baunutzungsverordnungen (von 1990). Das Planungsrecht wurde im Jahre 1977 und im Jahre 1990 erheblich verändert, im Bezirk bestehen jedoch noch große Flächen, auf denen diese Änderungen nicht angewandt werden können, da keine neuen B-Pläne auf der Grundlage der neuen Baunutzungsverordnung bestehen. Insofern besteht die Aufgabe, dies entsprechend umzustellen. Deshalb benötigt der Bezirk eine Untersuchung, welche nachprüfbar aufzeigt, in welchen Gebieten diese Umstellung zwingend notwendig ist. Ferner soll diese Studie genügend umfangreiches Abwägungsmaterial hervorbringen, welches für das spätere B-Planverfahren wichtig ist.

 

Frau Hilse bezieht sich auf den Begriff „Gefährdungspotential Großflächiger Einzelhandel“ und bittet um Erläuterung dazu.

 

Herr Gothe weist ebenfalls darauf hin, dass eine Bauleitplanung niemals eine Verhinderungsstrategie darstellen sollte, es geht eher darum, positiv zu definieren, welche Nutzung eine Gemeinde an einer bestimmten Stelle bevorzugt.

Zur Nachfrage von Frau Hilse legt Herr Gothe dar, dass er einer Einzelhandelsentwicklung nicht negativ gegenüber steht, ganz im Gegenteil, kleinteiliger Einzelhandel ist sogar wünschenswert. Problematisch jedoch ist der großflächige Einzelhandel an nicht integrierten Standorten, welcher sich relativ aggressiv auswirkt.

 

Herr Hobrack wirft die Frage auf, ob nicht auch übermäßige Bürobauten und riesige Glasfassaden (z.B. Banken) ein Gefährdungspotential für ein Gebiet darstellen.

 

Herr Gothe antwortet, dass das Bezirksamt derzeit große B-Pläne für das Gebiet aufstellt. Regelungsinhalt der Pläne ist es, den großflächigen Einzelhandel sehr stark zu beschränken. Ferner wird eine differenzierte Ausweisung des gesamten Gebietes angestrebt. Es ist vorgesehen, insgesamt fünf oder sechs Quartiere in einem unterschiedlichen Profil zu definieren, eine große Bürolandschaft soll hierbei unterbunden werden, es wird ebenfalls versucht, an jeder Stelle einen möglichst hohen Wohnanteil festzuschreiben. Er schlägt vor, die beiden B-Pläne in der nächsten Sitzung vorzustellen.

 

Frau Hilse bittet darum, diese Studie auch im Wirtschaftsausschuss zu präsentieren, sollte der Fokus weiterhin auf der Untersuchung von Einzelhandelsgebieten für großflächigen Einzelhandel liegen. Ferner spricht sie ihr Unverständnis darüber aus, dass der Bezirk großflächigen Einzelhandel unterbinden möchte. Sie legt dar, dass in Mitte beispielsweise kein Baumarkt zu finden ist. Die Unterbindung des großflächigen Einzelhandels führt lediglich zu zusätzlichem Verkehr, da die Leute zum Einkaufen in andere Bezirke fahren.

 

Herr Gothe führt erneut aus, dass der großflächige Einzelhandel lediglich an nicht integrierten Standorten unterbunden werden sollte. Es existieren natürlich auch Flächen im Bezirk, auf denen der großflächige Einzelhandel gewünscht ist.

Ein Vertreter von Herwarth und Holz führt ergänzend aus, dass sich der Begriff –Gefahrenpotential- auf die städtebaulichen Ziele des Bezirks bezieht. In Bezug auf die zentrenrelevanten Sortimente weist der großflächige Einzelhandel ein Gefahrenpotential auf, da dieser an falscher Stelle die Kaufkraft abziehen kann, es folgt Ladenleerstand.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Dr. Schulze legt Herr Gothe dar, dass natürlich Abstimmungen mit dem Einzelhandelsverband erfolgt sind. Er schlägt vor, den Leiter des Verbandes sowie den Vertreter der IHK in den Wirtschaftsausschuss einzuladen.

 

Herr Wesselhöfft spricht den Eindruck aus, dass ein großes Missverständnis zum Thema Einzelhandel vorliegt. Er erklärt, dass das Bezirksamt nicht vorhat, das beschlossene Einzelhandelskonzept des Bezirkes Mitte zu verändern. Es geht vielmehr darum, B-Pläne aufzustellen, damit dieses Einzelhandelskonzept einen Wert erhält. Die vorgestellte Studie soll aufzeigen, an welchen Stellen/Flächen die Aufstellung von B-Plänen zuerst vorgenommen werden sollte, es handelt sich dabei lediglich um eine Grundlage zur Hilfestellung. Er stellt fest, dass es vorerst nicht notwendig ist, dieses Thema im Wirtschaftsausschuss zu behandeln, eine entsprechende Beratung kann dann erfolgen, wenn die B-Pläne aufgestellt wurden.

 

Frau Hilse erklärt, dass das Einzelhandelskonzept in der BVV mehrheitlich beschlossen wurde. Dieses Konzept dient dem Bezirksamt jedoch nicht als Instrument zur Umsetzung.

Sie fragt nach, warum der Bezirk die Erstellung einer Studie beauftragt hat, obwohl die BVV dafür keinen Auftrag erteilt hat. Die BVV bat um eine Untersuchung der Spielhallen, vom Einzelhandel war dabei keine Rede.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Bertermann zur Zeitschiene erläutert Herr Wesselhöfft, dass die Senatsverwaltung noch im Dezember 2010 über die Gebiete, in denen Bebauungsplanverfahren aufgestellt werden sollen, unterrichtet wird. Im Januar 2011 soll die Aufstellung erfolgen.

 

Herr Wesselhöfft bezieht sich auf die Nachfrage von Frau Hilse und weist darauf hin, dass auch andere Themen und Fragen (großflächiger Einzelhandel, Wohnen in Arbeitsgebieten) mitbetrachtet werden müssen, wenn man B-Pläne aufstellen sowie Gebiete auf die neue Baunutzungsverordnung umstellen möchte. Der Auftrag der Studie musste demnach ausgeweitet werden, damit man überhaupt zu rechtssicheren B-Plänen kommen kann.


 

 
 

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