Auszug - Sozialplanverfahren geplanter Wohnhausabriss Fennstraße 35-37/Am Nordhafen 1 (Bayer-Schering): Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 22.09.2010 zum Entwurf Ausschussantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  

 
 
53. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 8.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bertermann teilt einleitend mit, dass diese Thematik bereits im letzten Ausschuss diskutiert wurde, die Fraktion Bü90/Grü

Herr Bertermann teilt einleitend mit, dass die Thematik bereits im letzten Ausschuss diskutiert wurde. Die Fraktion Bü90/Grünen hatte einen Vorschlag für einen Ausschussantrag eingebracht, welcher zwischenzeitlich überarbeitet und allen Fraktionen zugemailt wurde. In der heutigen Sitzung soll beraten werden, ob ein gemeinsamer Ausschussantrag für die kommende BVV (18.11.) formuliert werden kann.

 

Herr Gothe legt dar, dass er den Antragsentwurf der Fraktion Bü90/Grünen an die Mieterberatungsgesellschaft ASUM weitergeleitet hat. Er bittet, Herrn Oehlert das Wort zu erteilen.

 

Herr Oehlert (ASUM) ist der Meinung, dass die Punkte 1 und 2 des Antrags zu überarbeiten sind. In Punkt 1 müsste die Aussage zur Übernahme der Mietdifferenzen präzisiert werden. In der vorliegenden Form verpflichtet es den Eigentümer zur Übernahme einer Mietdifferenz in jeglicher Höhe. Er führt aus, dass die derzeitige Formulierung in der Praxis nicht umsetzbar ist, das Abwägungsgebot der Interessen wurde hier nicht hinreichend berücksichtigt. Herr Oehlert teilt mit, dass er eine Alternativ-Formulierung des letzten Satzes erarbeitet hat, welche er anschließend verliest: „Mietdifferenzen für Wohnungen in gleicher Lage und ähnlicher Ausstattung sind im Sozialplan individuell festzulegen und vom derzeitigen Eigentümer zu übernehmen.“

 

Zum Punkt 2 legt Herr Oehlert dar, dass laut dieser Formulierung die Mieter, welche belegungsgebundene Wohnungen in Anspruch nehmen, keine Ausgleichszahlungen nach Punkt 1 erhalten. Somit würden diese Mieter quasi für die Inanspruchnahme derartiger Wohnungen „bestraft“ werden. Er spricht sich für die Streichung des Punktes 2 aus.

 

Herr Oehlert legt dar, dass es dem Bezirk gut anstehen würde, der Mieterschaft belegungsgebundene Wohnungen anzubieten, da auch die Kommune Vorstellungen zu entwickeln hat, wie bestimmte Härten vermieden oder gemildert werden können.

 

Herr Dr. Schumann ist ebenfalls der Ansicht, dass der Entwurf überarbeitet werden sollte. Er legt dar, dass die Formulierung …Das Bezirksamt soll sich einsetzen oder darauf hinwirken… zu unpräzise gewählt ist, vielmehr sollte der Antrag eine Anleitung zum Handeln darstellen, welche auch als Bestandteil des Vertrages mit ASUM zu sehen ist. Dem Punkt 2 (Übernahme der Mietdifferenzen) stimmt Herr Dr. Schumann ebenfalls nicht gänzlich zu. Des Weiteren regt er an, in dem Antrag auch die Frage der Kostenübernahme des Sozialplanverfahrens einzubinden. Er fragt Herrn Oehlert nach dem aktuellen Stand der Kündigungen.

 

Herr Bertermann weist darauf hin, dass sich die Diskussion aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nur auf den vorliegenden Antragsentwurf beschränken sollte, so wurde es in der letzten Sitzung auch vereinbart.

 

Herr Diedrich stellt dar, dass der Punkt 1 des Antrags sicherstellen soll, dass kein Mieter durch den Abriss des Hauses und den daraus resultierenden Verlust der Wohnung schlechter gestellt (bezogen auf den Standard, Größe und Preis der aktuellen Wohnung) wird. Herr Bertermann bestätigt diese Aussage.

 

Herr Diedrich führt weiter, dass laut Punkt 2 des Antrags belegungsgebundene Wohnungen für MieterInnen mit einem WBS (Wohnberechtigungsschein) zur Verfügung gestellt werden können. Er weist darauf hin, dass es sich nicht um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, sondern um einen frei finanzierten Abriss eines preiswerten Wohnraumes. Insofern steht ausschließlich der Eigentümer in der Pflicht, entsprechenden Ersatzwohnraum zu schaffen. Er spricht sich dafür aus, Punkt 2 im Antragsentwurf zu belassen. Des Weiteren schlägt er vor, einen weiteren Punkt im Antragstext aufzunehmen, welcher eine konkrete Aussage zum Kostenträger des Verfahrens (Eigentümer) tätigt.

 

Herr Oehlert bezieht sich erneut auf den Punkt 2 des Antrags und legt dazu dar, dass diese Formulierung eine Vergabe von belegungsgebundenen Wohnungen ausschließt. Er bittet erneut, Punkt 2 des Antragstextes zu streichen.

 

Herr Mahr bittet, die Vorschläge von Herrn Oehlert schriftlich zu erhalten. In der heutigen Sitzung wird sich die SPD-Fraktion in einer Abstimmung des Antragsentwurfes enthalten.

Herr Oehlert sagt zu, den Fraktionen seinen Änderungsvorschlag in schriftlicher Form zu übermitteln.

 

Herr Bertermann hält fest, dass der Antragsentwurf (wie vorliegend) heute abgestimmt werden könnte, ferner besteht die Möglichkeit, in der heutigen Sitzung kein Votum abzugeben und die Änderungsvorschläge von Herrn Oehlert in schriftlicher Form abzuwarten.

Der Antragsentwurf würde trotzdem von der einbringenden Fraktion (Bü90/Grünen) zur nächsten BVV eingereicht werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Hilse teilt Herr Bertermann mit, dass die Fraktion Bü90/Grünen keine weiteren Änderungen in den Antragsentwurf einbringen möchte, der Entwurf soll in vorliegender Form als Ausschussantrag abgestimmt werden.

 

Herr Bertermann bezieht sich auf Punkt 1 des Entwurfes und legt dazu dar, dass die Fraktion Bü90/Grünen kein Problem darin sieht, dass Bayer Schering Pharma als ertragreiches Unternehmen für diverse Mietdifferenzen der kommenden Jahre aufkommt.

 

Herr Gothe bezieht sich auf die Formulierung zur Zahlung der Mietdifferenzen (Punkt 1) und führt dazu aus, dass es durchaus problematisch ist, die Beträge und Dauer der Zahlungen nach oben hin offen zu lassen. Die derzeitige Formulierung könnte von den MieterInnen missverständlich aufgenommen werden. Er schlägt deshalb vor, einen konkreten Rahmen zur Dauer und Höhe der Mietdifferenzzahlungen zu definieren. 

 

Herr Diedrich verweist erneut auf die Pflicht des Eigentümers, den jetzigen MieterInnen eine alternative Wohnung anzubieten. Er legt dar, dass die MieterInnen, welche durch den geplanten Abriss aus dem Haus „vertrieben“ werden, nicht in der Pflicht stehen, eine alternative Wohnung zu suchen.

 

Herr Gothe legt dar, dass es durchaus richtig ist, dass sich der Eigentümer in der Bringpflicht befindet und entsprechende Angebote machen sollte. Jedoch kann es nicht sein, dass die MieterInnen die Möglichkeit haben, in eine überteuerte Wohnung zu ziehen, welche lebenslang von Bayer Schering Pharma gezahlt werden muss.

 

Herr Jaath bezieht sich auf die konkrete Formulierung „Umsetzwohnung“ und erklärt dazu, dass sich die MieterInnen mit dem Vorhabenträger gemeinsam auf eine Ersatzwohnung einigen sollen.

 

Herr Oehlert verliest erneut seinen Änderungsvorschlag und bittet um Zustimmung.

Herr Bertermann legt dar, dass den Fraktionen der Änderungsvorschlag leider nicht vorliegt, es wäre sinnvoll gewesen, den Vorschlag vorab schriftlich zu übermitteln.

 

Herr Gothe legt dar, dass es nicht sinnvoll wäre, einen Antrag zu beschließen, welcher die Firma ASUM vor nicht lösbare Probleme stellt. Er legt dar, dass er auf die Praxis des Büros vertraut, er regt an, dem Änderungsvorschlag von Herrn Oehlert zuzustimmen.

 

Herr Bertermann schlägt vor, darüber abzustimmen, ob der vorliegende Antrag als Ausschussantrag in die BVV eingebracht werden soll. Er weist darauf hin, dass der Antrag im Rahmen der BVV immer noch geändert werden kann. Der Ausschuss stimmt dem zu.

 

Der Antragsentwurf wird abgestimmt und einstimmig angenommen (8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen), somit wird der Entwurf als Ausschussantrag in die BVV eingebracht.


 

 
 

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