Auszug - Stadtmission, Sozialplanverfahren BE: Herr BzStR Gothe Gast: Herr Zwick, Stadtmission  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.1
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:33 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Gothe dankt, dass dieses Thema im Ausschuss erörtert werden kann

Herr BzStR Gothe dankt, dass dieses Thema im Ausschuss erörtert wird. Er teilt mit, dass dieses Thema auch im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert wurde. Er hatte im Stadtentwicklungsausschuss geworben, dass kein Sozialplanverfahren mit der Stadtmission durchgeführt wird, denn es gibt dort vor Ort eine sehr intensive Betreuung für die Bewohnerinnen und Bewohner. Eine externe Mediatorin wurde hinzugezogen, die vor Ort die Bewohnerinnen und Bewohner berät. Die Aussagen der beiden Kollegen von der Stadtmission machen einen sehr guten und positiven Eindruck. Herr Gothe schlug vor, ein Supervisionsverfahren durchzuführen, um von außen zu beurteilen, ob mit den älteren Menschen so umgegangen wird, wie es sich das BA vorstellt und wünscht. Nach der Sommerpause hat Herr Gothe ein Büro beauftragt, diese Supervision durchzuführen.
Herr Zwick von der Stadtmission, Herr Hinz, Mitarbeiter der Sanierungsverwaltungsstelle im Stadtstadtplanungsamt, und Herr Oehlert von der Fa. ASUM werden anschließend vorgestellt.

 

Anschließend teilt Herr Hinz mit, dass jedem Ausschussmitglied die Ergebnisse der Tätigkeit aus der Spandauer und Rosenthaler Vorstadt bekannt seien. Hier wurde sehr viel in die Modernisierung und Instandsetzung von privaten Wohngebäuden eingegriffen. Aus dieser Zeit ist ein Rahmenvertrag hervorgegangen, der mit der Fa. ASUM geschlossen wurde und der dann die Betreuung der dort vorhandenen Wohnungsmieter/innen im Rahmen eines Sozialplanverfahrens zum Inhalt hatte. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages wurde jetzt die Fa. ASUM beauftragt, dort eine Überprüfung der von der Stadtmission bereits erarbeiteten Sozialpläne vorzunehmen und als Ansprechpartner für die dortigen Mieter/innen zur Verfügung gestellt. Das Land Berlin fungiert hier als Auftraggeber und es kann so die Unabhängigkeit in diesem Verfahren gewährleistet werden.
Man hat sich in einem Startgespräch darauf verständigt, dass im Rahmen dieser Überprüfung die Mieter/innen davon in Kenntnis gesetzt werden, die bisher noch keiner Regelung zugestimmt haben (24 Mietparteien). Diese Mietparteien erhalten in dem Moment, wo der Kontakt mit ihnen aufgenommen wird, ein Informationsschreiben, worin der Ansprechpartner Fa. ASUM benannt wird. Gleichfalls steht die Fa. ASUM auch den Mietparteien zur Verfügung, die bereits eine Vereinbarung geschlossen haben oder schon umgezogen sind, aber noch einmal ein Gesprächspartner haben möchten, um eventuelle Einzelfragen stellen zu können.

 

Herr Oehlert dankt für die Einladung und teilt mit, dass man sich auf die 24 Mietparteien konzentriert. Es wurden noch keine Vereinbarungen mit ihnen getroffen. Zukünftig wird man sie begleiten. Es werden Vereinbarungsgespräche stattfinden. Zu betonen sei, dass keine neuen Befragungen durchgeführt werden. Nach Sichtung vieler Unterlagen kann Herr Oehlert sagen, dass es kein System gibt, wo man sich als Bauträger seiner sozialen Verantwortung gegenüber den betroffenen Mietern/innen entzieht. Auch hat man bei der Sichtung festgestellt, dass sich das System auf diverse Grundsätze stützt, die man bei der sozialen Stadterneuerung anwenden kann. Nach den bisherigen Beobachtungen wird niemand formal oder moralisch unter Druck gesetzt, um dort auszuziehen. Es werden prinzipiell einvernehmliche Lösungen nach dem jetzigen Kenntnisstand angestrebt. Weiterhin betont Herr Oehlert, dass die Mieter/innen auch nicht beim ganzen Umzugsverfahren bezüglich der Formalitäten und beim Umzug selber allein gelassen werden. Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass sich niemand im Standard verschlechtern soll. Hierzu gibt es eine Reihe von Zusatzangeboten, um den Besitzstand der alten Wohnung in der neuen Wohnung zu wahren. Das betrifft auch die Umsetzwohnung, so, wie sie bis jetzt in Augenschein genommen werden konnte. Das betrifft insbesondere die Wohnungen, die auf dem Grundstück angeboten werden (im von der WBM verwalteten Hochhaus). Die angeschauten Wohnungen befinden sich in einem annehmbaren Zustand. Zu den Angeboten, den Besitzstand zu wahren, gehören ferner Einrichtungsbeihilfen und Ausstattungsbeihilfen. Die neuen Wohnungen dürfen nicht zum finanziellen Problem der Mieter/innen werden, wenn sie eingezogen sind. Hierzu gibt es auch verschiedene Angebote an die Mieter/innen bzw. Initiativen der Stadtmission, um dies zu wahren. Es wird ein zeitlich befristeter Mietzuschuss auf variabler Basis gewährt, den man im Einzelnen noch hinterfragen könnte. Man müsste hinterfragen, ob man von einer Miete ausgehen sollte, die auf 12 Jahre stagniert, sei aber unrealistisch, auch wenn die jetzige Bestandsmiete der neuen Wohnung schon auf relativ hohem Standard anfängt. Auch sei es sehr schwer vorstellbar, dass der Mietspiegel noch Möglichkeiten schafft, hier Steigerungen vorzunehmen.
Ferner gibt es zur finanziellen Sicherung der Ersatzwohnung Gespräche mit dem Träger der Grundsicherung. Hier sind verschiedene Parteien abhängig von der Grundsicherung. Die jetzt verlangten Mieten liegen teilweise (im Haus Lehrter Straße 69 A) nicht unüblich in der AV-Unterkunft. Das Jobcenter Mitte hat zugesagt, diese Miete zu tragen. Diese Grundsätze müssen jetzt überprüft werden. Herr Oehlert betont, dass man kein System befürworte, sondern jeder Einzelfall ist dort unterschiedlich und jeder Einzelfall muss in seiner individuellen Beschaffenheit gesehen und unterstützt werden. Diesen Grundsatz befürwortet Herr Oehlert und möchte, dass er weiter fortgesetzt wird.

Abschließend teilt er mit, dass über den gesamten Sachstand ein Bericht gefertigt wird, in dem die Bewertung dieser Grundsätze ausführlich dargestellt wird. Weiterhin wird dargestellt, wie sie in den zukünftigen Verhandlungen und Vereinbarungen auf die Mieter heruntergebrochen werden, ob es bei der Herunterbrechung Probleme für die Mieter/innen gibt. Dieser Bericht wird dem Auftraggeber vorgelegt. Die Arbeit wird Ende des Jahres 2010 abgeschlossen sein.

 

Anschließend teilt Herr Zwick teilt mit, dass er und seine Mitarbeiter/innen froh darüber sind, dass die Bewohner/innen, die gerade umgezogen sind, berichten, dass sie es gut getroffen haben. Er betont, dass die Bewohner/innen teilweise sehr traurig darüber sind, jetzt umziehen zu müssen. Auch vermittelt er, dass einige Bewohner/innen es gut finden, einen neuen Aufbruch zu erleben.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, dankt für die Ausführungen und eröffnet die Diskussion.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) möchte wissen, wie viele Mieter/innen zufriedenstellend umgezogen seien. Herr Zwick teilt mit, dass von den insgesamt 57 Mieter/innen 20 Mieter/innen ausgezogen sind.

Herr Rauskolb möchte weiterhin wissen, was mit den Mieter/innen geschieht, wo es zu keiner Vereinbarung gekommen ist, ob die Fälle komplexer oder komplizierter sind als die Fälle, in denen bereits Vereinbarungen erfolgten. Herr Zwick teilt mit, dass mit allen Mieter/innen Gespräche geführt wurden. Auch wird man die Fälle individuell lösen.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf die Miete und auf die verteilten Unterlagen und möchte wissen, ob eine Vereinbarung zwischen der Stadtmission und den Mietern/innen besteht, die Grundsicherung erhalten. Weiterhin bemerkt sie, dass Mieter/innen nach Weißensee geschickt werden.

Herr BzStR Gothe teilt mit, dass im BVV-Beschluss ein Sozialplanverfahren durchgeführt werden soll. Man musste aber feststellen, dass es schon ein sozialplanähnliches Verfahren vor Ort gibt. Es macht mehr Sinn noch einmal zu schauen, ob es den Standard eines Sozialplanverfahrens entspricht. Sollte das der Fall sein, sei das gut so. Sinn macht es aber nicht, das bisherige vor Ort in der Praxis befindliche Verfahren abzulösen. Durch eine Supervision soll sicher gestellt werden, dass die Standards eines Sozialplanverfahrens eingehalten werden. Herr Gothe denkt, dass damit der Idee des BVV-Antrages Genüge getan wird.

Zum Wohnumfeld teilt Herr Zwick mit, dass es sich hier um nur eine Mieterin handelt. Bezüglich der Grundsicherung teilt Herr BzStR von Dassel mit, dass eine Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Berliner Stadtmission bezüglich Umzug der Grundsicherungsempfänger/innen aus der Lehrter Straße 67 und Seydlitzstraße 21-22 geschlossen wurde. Die Kostenmiete in der Lehrter Straße 69 liegt über AV-Wohnen. Das BA kann einem Umzug nicht zustimmen. Man hat sich deshalb mit der Berliner Stadtmission geeinigt, dass das BA die Miethöhe für eine 41 qm große, barrierefreie, neugestaltete Wohnung auf 350,00 € bis zum Sommer 2015 festschreibt, um damit sowohl für die Mitarbeiter/innen des Sozialamtes und für die Nutzer/innen der Wohnungen Sicherheit zu gewähren, dass sie nicht in 2 Jahren plötzlich vom Grundsicherungsamt aufgefordert werden, dass sie ihre Mietkosten reduzieren müssen und wieder ausziehen müssen. In den nächsten 5 Jahren ist von der AV gesichert, dass das Grundsicherungsamt die Miete übernimmt.

 

Herr BV Jaath (Grüne) möchte wissen, ob die Möglichkeit einer Option der Verlängerung geplant sei. Herr von Dassel teilt mit, dass eine Verlängerung möglich sei, aber nicht mehr zu den Konditionen. Die Konditionen sind festgeschrieben bis in 5 Jahren.

 

Herr BD Lötzer (Die Linke) bezieht sich auf die Vereinbarungen zu Mietzuschüssen über eine Dauer von 12 Jahren und möchte wissen, um wie viele Fälle es sich handelt. Herr Oehlert teilt mit, dass man keinen Überblick habe. Man sei noch nicht in die Einzelprüfung eingestiegen. Man habe nur zwei Mustervereinbarungen gesehen, aus denen ersichtlich wurde, dass dort von der konstanten Miete ausgegangen wurde. Diesen Punkt muss man erfragen, ob er tatsächlich der Realität entspricht.

 

Herr BV Bertermann (Grüne) bemerkt, dass zu diesem Thema eine längere Diskussion im Stadtentwicklungsausschuss stattfand. Er merkt an, dass man heute über ein nicht unerhebliches Bauprojekt redet und wo man über Millionenbeträge redet. Ein Wohnhaus mit günstigen Mieten muss deshalb fallen. Er findet die Feilscherei um Miethöhen schwierig. Auch weiß er nicht, was dagegen spricht, dass man solche Dinge für die jeweiligen Mieter/innen bis aufs Lebensende festsetzt.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich mit der Frage auseinander gesetzt: Was passiert nach Abschluss der Vereinbarung? Werden diese Vereinbarungen so umgesetzt? Wie ist die Umsetzung, gibt es eine Begleitung der Mieterberatung um sicher zu stellen, dass nicht nur eine Vereinbarung abgeschlossen wurde, sondern dass sie auch umgesetzt wurde? Wie läuft die Nachbetrachtung?


Herr BzStR Gothe fragt, ob es im Rahmen von Sozialplanverfahren auch solche Regelungen gibt, dass man Mieten bis auf ein Lebensende festsetzen kann. Herr Hinz teilt mit, dass im Rahmen des Sozialplanverfahrens die Hilfen auf einen Zeitraum von 5 Jahren in ausreichender Form zu gewähren sind. Der Mietzuschuss wurde im ersten Jahr zu 100 % übernommen; im zweiten Jahr zu 80 %, dann 60 %, 40%, 20%, Ende. In einzelnen Fällen, wo keine Veränderungen der konkreten Lebenssituation zu erwarten waren, wurde der Sozialplan so festgesetzt, dass auch eine Verlängerung möglich war. Ziel des Sozialplanverfahrens war es immer, dass die/der Mieter/in immer in eine Wohnung umgesetzt wird, die sie/er dann auch selber tragen kann, auch wenn es mit Hilfen ist.

Die zweite Frage von Herrn Bertermann beantwortet Herr Hinz wie folgt: Für die Mietparteien, die jetzt schon eine Vereinbarung abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, ASUM als Ansprechpartner zu kontaktieren, um diese Vereinbarung zu überprüfen und zu hinterfragen. Gleiches gilt auch für die Mieter/innen, die jetzt erst im Laufe des Verfahrens dort eine Vereinbarung abschließen. Bei der Umsetzung sei noch ein Nachgespräch möglich.

 

Herr Oehlert meint, dass man nicht an Senatsvorgaben gebunden sei. Es gab durchaus Abweichungen im herkömmlichen Sozialplanverfahren, dass man in bestimmten Fällen auf Lebenszeit eine Härtefallregelung als Mietzuschuss festgesetzt hat. Dafür muss man Kriterien finden. Es spreche auch nichts dagegen, dass hier auch einzuführen.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) spricht die 24 Mietparteien an und fragt nach den Altersgruppen. Herr Zwick kann diese Frage nicht beantworten. Er teilt mit, dass es sich um ältere Menschen handelt.

Daraufhin meint Frau Schauer-Oldenburg die Mietverträge so zu gestalten, dass die Menschen bis zu ihrem Lebensende sorglos in einer bezahlbaren Wohnung leben können. Herr Zwick teilt mit, dass die Mieter/innen sorglos leben. Treten Sorgen auf, suchen sie die Berliner Stadtmission auf.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, bedankt sich bei Herrn Hinz, Herrn Oehlert, Herrn Zwick und Herrn BzStR Gothe für die Berichte und für die Beantwortung der gestellten Fragen.

 

 


 

 
 

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