Hinweise zur Antragstellung auf Stiftungsmittel aus der Erika-Heß-Stiftung:
Der Bezirk hat bei der Vergabe von Mitteln aus der Erika-Heß-Stiftung die Vorschriften der
Abgabenordnung, der
Satzung sowie der
Vergaberichtlinien zu beachten.
Intention der Stiftung ist es, Kindern und Jugendlichen in Not und Menschen mit Behinderungen, die aus dem Bezirk Mitte stammen, im Sinne dieser Vorgaben durch die Vergabe mildtätig einzusetzender Mittel zu unterstützen.
Ihr Projekt muss also
bezirksbezogen,
gemeinnützig und vor allem
mildtätig im Sinne der oben genannten Vorschriften sein.
Zur Antragstellung können Sie unsere Antragsformulare nutzen oder einen formlosen Antrag stellen, der folgende inhaltliche Schwerpunkte unbedingt enthalten sollte:
- Name, Anschrift, Telefonnummer des Antragstellers/der Antragstellerin, Kontodaten und dessen/deren Verein/Institution
- Bennennung des/der Verantwortlichen/Vorsitzenden des Vereins/der Institution (ggf. Kopie des Auszuges aus dem Vereinsregister beifügen)
- Angabe des Projektortes und der Projektbezeichnung
- Inhaltliche Ziele des Projektes, geplante Aktivitäten, Benennung der Zielgruppen
- Zeitraum des Projektes angeben (Beginn und Ende)
- Benennung von Projekten aus der Vergangenheit (Angabe der Förderer)
- Projektkosten (Benennung Gesamtkosten, ggf. Eigenanteil oder Zuwendung Dritter)
- Erstellung eines detaillierten Kostenplans (ähnlich eines Kostenvoranschlages, ggf. als Anlage beifügen, siehe pdf-Datei zum Download)
detaillierter Kostenplan laden »
(EHS_Musterkostenplan, 6231 KB)
Bei der Beantragung von Sachmitteln halten Sie sich bitte an die Punkte des entsprechenden
Antragsformulars.
Die Erika-Heß-Stiftung
Die Erika-Heß-Stiftung ist werbend und unterstützend tätig mehr »
Erika Heß
Ihr Prinzip "Die Politik ist für die Menschen da, nicht umgekehrt" brachte ihr den Ruf der "Mutter des Wedding" ein. mehr »
Der Stiftungsbeirat
Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen mehr »