Aufhebung des Grillverbots im Monbijoupark

Pressemitteilung Nr. 255/2019 vom 13.06.2019

Die Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Sabine Weißler, informiert:

Aufgrund der ausgiebigen Niederschläge der vergangenen Tage hebt der Bezirk Mitte das Grillverbot für den Monbijoupark ab Freitag, 14. Juni, auf. Die Schilder, die auf das Grillverbot hinweisen, werden unverzüglich entfernt. Bei dauerhafter heißer und trockener Witterung wird das Grillverbot wieder in Kraft gesetzt.

Um für alle Besucherinnen und Besucher des Parks ein ungestörtes Grillvergnügen zu gewährleisten, weist das Bezirksamt Mitte auf die Regeln für den Monbijoupark hin. Grills müssen einen Abstand von mindestens 30 Zentimetern über dem Boden haben. Grillkohle oder Holzfeuer direkt auf dem Rasen oder Boden ist nicht erlaubt. Auch unterhalb von Baumkronen dürfen keine Grills aufgestellt werden.
Die Fläche des Grills darf 0,5 Quadratmeter nicht überschreiten. Ebenso dürfen keine flüssigen Brandbeschleuniger verwendet werden. Das Grillen großer unzerteilter Tiere (Hammel, Lamm, Schwein, Spanferkel, Truthahn) ist nicht erlaubt.
Besucherinnen und Besucher des Parks müssen ihre Abfälle mitnehmen oder in den bereitgestellten Abfallbehältern entsorgen.
Verstöße gegen die Regeln können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressetelle, Tel.: 9018 32757, E-Mail: pressestelle@ba-mitte.de