Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Sozialdienstes ist die Sicherung des Rechtsanspruches der Bürger und Bürgerinnen auf Aktivierung, Beratung und Unterstützung sowie konkrete Hilfen zur Überwindung der persönlichen Notlage, verankert in den §§ 11, 12 des SGB XII und für Leistungsberechtigte des SGB II.
Wir bieten Information, Beratung, Vermittlung und Unterstützung individuell und vertraulich für Bürger und Bürgerinnen ab 18 Jahre:
- bei behördlicher Antragstellung und Orientierungshilfen im Umgang mit Ämtern und Institutionen
- bei Klärung von Ansprüchen auf Sozialhilfe, Hartz IV-Leistungen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- bei Pflegebedarf (Hauswirtschaftshilfen, Begleitdienste, Pflegedienste)
- zu Wohnungsangelegenheiten (Miet- und Energieschulden, Umzüge, Renovierung etc.)
- im Zusammenhang mit Hilfen zur Alltagsbewältigung (Konfliktlösung bei Verbraucherschulden, Haushaltsplanung, Krankenversichrung, Altenhilfe, Bestattungen etc.)
- bei Interesse an ehrenamtlicher Tätigkeit im sozialen Bereich
Regionale Seniorenangote
Grundlage für die Regionale Seniorenarbeit des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf ist die Umsetzung des § 71 Sozialgesetzbuch (SGB XII), d.h. für alle älteren Menschen Aktivitäten anzuregen und zu fördern sowie Freiräume dafür zu schaffen. Ziel der Seniorenarbeit ist es, den älteren Menschen zu ermöglichen, durch ein selbst gestaltetes aktives Alter Vereinsamung vorzubeugen und vorzeitige Pflegebedürftigkeit zu verhindern. mehr »