Allgemeine Informationen:
Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) ist es verboten während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe gestört werden kann. Außerdem dürfen Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente ebenfalls nicht in einer Lautstärke benutzt werden, wenn dadurch jemand erheblich gestört wird. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen von diesen Verboten möglich, insbesondere wenn dringende gewerbliche Arbeiten zu erledigen sind oder zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen Lautsprecheranlagen und Musikinstrumente benutzt werden.
Zu diesen Anlässen kann die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen widerruflich und mit Auflagen versehen zulassen, wenn die Störung unbedeutend ist oder das beantragte Vorhaben im Einzelfall Vorrang vor den Ruheschutzinteressen Dritter hat.
Öffentliche Veranstaltungen im Freien, bei denen aus historischen, kulturellen, sportlichen Gründen oder von sonstiger besonderer Bedeutung ein öffenliches Interesse vorliegt, bedürfen einer Genehmigung.
Beantragung:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt
Premnitzer Str. 13
12681 Berlin
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E-Mail
Postanschrift
12591 Berlin
Ihr Anliegen
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S7
Bus-Haltestelle:
S Mehrower Allee:
X69
Märkische Allee/Wuhletalstr.:
197, N97
