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Ausnahmezulassungen, Genehmigungen nach LImSchG Bln


Allgemeine Informationen:

Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) ist es verboten während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe gestört werden kann. Außerdem dürfen Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente ebenfalls nicht in einer Lautstärke benutzt werden, wenn dadurch jemand erheblich gestört wird. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen von diesen Verboten möglich, insbesondere wenn dringende gewerbliche Arbeiten zu erledigen sind oder zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen Lautsprecheranlagen und Musikinstrumente benutzt werden.

Zu diesen Anlässen kann die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen widerruflich und mit Auflagen versehen zulassen, wenn die Störung unbedeutend ist oder das beantragte Vorhaben im Einzelfall Vorrang vor den Ruheschutzinteressen Dritter hat.
Öffentliche Veranstaltungen im Freien, bei denen aus historischen, kulturellen, sportlichen Gründen oder von sonstiger besonderer Bedeutung ein öffenliches Interesse vorliegt, bedürfen einer Genehmigung.


Beantragung:


  • Ausnahmezulassungen nach § 10 LImSchG Bln und
  • Genehmigungen nach § 11 LImSchG Bln


können formlos oder mit einem vorbereiteten Formular beim

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt, FB Umweltschutz
Premnitzer Str. 13
12681 Berlin

beantragt werden.

Am Ende der Seite finden Sie das Antrags-Formular und ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen.

Bearbeitungszeit:

3 bis 6 Wochen


Unterlagen:

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten: - Datum, Dauer der Veranstaltung (von bis) - Veranstaltungsort, Lageplan (Skizze) mit Angaben zu Bühnen, Lautsprechern u. a. - Angaben zu Art und Bedeutung der Veranstaltung, Anzahl der zu erwartenden Gäste - Genaue Kennzeichnung des Antragstellers mit Namen, Adresse und Telefon-/Fax-Nr. - Nennung eines Verantwortlichen mit Handy-Nr., der auch während der gesamten Veranstaltung anwesend ist.

Rechtliche Grundlagen:


Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin - LImSchG Bln - vom 5. 12. 2005 (GVBl. S. 735)


Gebühren:


Die Gebühr richtet sich nach der Umweltrelevanz, der Art und Dauer, dem Zeitraum und der wirtschaftlichen Bedeutung der Veranstaltung, des öffentlichen Interesses und nach dem Verwaltungsaufwand.

Zuständigkeit:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt
Premnitzer Str. 13
D-12681 Berlin

Postanschrift
Postfach
D-12591 Berlin

Ansprechpartner:


Herr Heinig (Um 31), Tel. 90293-6831

Frau Thalheim (Um 33), Tel. 90293-6833

Fax: 90293–6805 (Geschäftszimmer des Fachbereichs Umwelt)

E-Mail

Sprechzeiten:

Dienstag 9-12 Uhr,
Donnerstag 16-18 Uhr und nach Vereinbarung

Formulare, Merkblätter:

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt
Premnitzer Str. 13
12681 Berlin

Stadtplan


E-Mail

Postanschrift
12591 Berlin

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