(zuständig für die Bezirke Lichtenberg; Marzahn-Hellersdorf; Treptow-Köpenick; Neukölln)
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Alfred-Kowalke-Str. 24
10315 Berlin
Tel.: (030) 90296 - 7240 /-7241 / -7242
EG Raum 010/1
Bitte beachten Sie, keine telefonische Erreichbarkeit während der Sprechzeiten!
Sprechzeiten:
Montag + Mittwoch 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag 11.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Durchführung von Belehrungen über die gesundheitlichen Anforderungen an das Personal im Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) §§ 42 / 43 Abs. 1 sowie Verpflichtungen nach § 43 Abs.2, 4 und 5 einschließlich Ausstellung von Bescheinigungen. (ehemals "Rote Karte" bzw.Gesundheitspass)
(zuständig für alle Berliner Bezirke)
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Koppenstr. 38 - 40 (barrierefreier Zugang)
10243 Berlin
Tel.: (030) 90298-2824
Hört ihr Kind oft schwer oder spricht es nicht wie andere Kinder?
Je früher eine Störung erkannt wird, desto besser können wir helfen!
Aufgaben:-
Früherkennung von Hörschädigungen
- Einleitung der frühen Förderung hörbehinderter Kinder durch medizinische, soziale, psychologische, logopädische, pädagogische Maßnahmen
- Beratung und Unterstützung der Eltern für die gesamte Entwicklung vom 1- bis 18. Lebensjahr
- Fachärztliche Gutachten und Befürwortungen
- Beratung von betreuenden Einrichtungen
Angebote:
- Hals- Nasen- Ohren- ärztliche Untersuchungen
- Hörprüfungen (altersentsprechend: Ablenk- oder Spielaudiometrie, BERA, OAE)
- Frühbetreuung und Begleitung von Familien mit hörbehinderten Kindern, Vermittlung der weiteren Betreuung
- Feststellung des Sprachentwicklungsstandes, logopädische Beratung
- Psychologische Diagnostik und Beratung
- Beratung zu sozialrechtlichen Fragen und Einleitung sozialer Hilfen
- Fachärztliche Stellungnahmen und Befürwortungen
(zuständig für alle Berliner Bezirke)
Gesundheitsamt Mitte von Berlin
Reinickendorfer Str. 60 B (barrierefreier Zugang)
13347 Berlin
Tel.: (030) 9018-45246
E-Mail
Sie haben Fragen zu:
- Integrations- und Rehabilitationsmaßnahmen
- Ansprüchen nach dem Pflegegeldgesetz, dem Schwerbehindertengesetz und den Sozialgesetzbüchern
- Möglichkeiten der besseren Nutzung des Sehtestes durch Anwendung optischer und elktronischer Hilfsmittel
- Förderung sehbehinderter Kinder in Familie, Kindergarten und Schule
- Unterstützungsmöglichkeiten durch Eltern, Lehrer, Erzieher und Betreuer
Angebote:
* umfassende kompetente Beratung zu oben genannten Themen
* fachärztliche Begutachtung
* Unterstützung von Augenärzten und Augenoptikern bei der Ermittlung und Verordnung von optisch und elektronisch vergrößernden Sehhilfen
* Erprobung und Empfehlung entsprechender Hilfsmittel
Mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) vom 11.12.2007 werden die Aufgaben der Tuberkulose-Fürsorge und Schirmbildstelle unter der Bezeichnung „Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen“ künftig in Lichtenberg gebündelt.
Die Beratungsstelle ist seit dem 01. 01. 2009 zuständig für alle Berliner Bezirke.
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Deutschmeisterstr. 24 (nicht Rollstuhl geeignet)
10367 Berlin
Tel.: (030) 90 296-4971
Angebote
(zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf; Marzahn-Hellersdorf; Neuköln; Schöneberg-Tempelhof; Treptow-Köpenick; Zehlendorf-Steglitz)
Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg
Rathausstr. 27 (barrierefreier Zugang)
12105 Berlin
Tel.: (030) 7560-7271
E-Mail
Sprechzeiten:
Dienstag + Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung