Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG)

Geschäftsleute an einem Tisch in einer...

Gesetzliche Grundlage:
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)

„(3) Die Bezirksämter bilden Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften oder Gemeindepsychiatrische Verbünde. Diese wirken auf eine Zusammenarbeit aller Personen, Behörden, Institutionen und Verbände hin, die an der Betreuung psychisch erkrankter Personen beteiligt sind.“

Die Sitzungen sind öffentlich. Die Pschychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) tagt zwei- bis viermal jährlich. Weitere Informationen finden Sie in der als Download eingefügten Geschäftsordnung der PSAG Marzahn-Hellersdorf.

Ständige Arbeitsgruppen:
AG Kinder und Jugendliche der PSAG
AG Menschen mit geistiger Behinderung