Drucksache - 1883/VIII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Bedarf von Kindern mit Handicap bei der Errichtung von Spielplätzen zukünftig noch stärker zu berücksichtigen und in der Spielplatzplanung des Bezirkes festzuschreiben.
Das Bezirksamt wird ersucht zu überprüfen, ob bereits bestehende Spielplätze überarbeitet werden müssen, um dem Bedarf an inklusiven Spielflächen noch stärker Rechnung zu tragen. Wie auch „Kiezpark Schönagelstraße“ sollten alle Spielplätze im Bezirk barrierefreie Elemente erhalten, die Kindern mit und ohne Handicap gemeinsames Spielen und Entdecken ermöglichen. Der Prüfbericht ist der BVV bis zum 30.10.2020 vorzulegen.
Kinder und Jugendliche, Sachverständige, wie die Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung, der Beirat für Menschen mit Behinderungen, der Behindertenbeauftragte, aber auch das Kinder- und Jugendbüro sowie andere einschlägige Akteure, wie der Bezirkselternausschuss Kita und die Spielplatzkommission, sind daran zu beteiligen. Begründung: Der barrierefreie Spielplatz „Kiezpark Schönagelstraße“ ist ein voller Erfolg. Barrierefreie Spielplätze sollten jedoch keine Leuchtturmprojekte sein, sondern ganz selbstverständlich und flächendeckend in die Spielplatzplanung integriert werden. Alle Spielplätze gehören daher auch auf den Prüfstand, um sowohl die UN-Behindertenkonvention als auch die UN-Kinderrechtskonvention noch stärker zu berücksichtigen. |
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