Drucksache - 1844/VIII
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
Begründung: Ferienreisen und Kinder- und Jugenderholung spielt beim Aufwachsen von jungen Menschen eine wichtige Rolle. Angebote der Kinder- und Jugenderholung wie Ferienreisen als außerschulische Bildungsmaßnahmen können einen wichtigen Anlass bieten, um über den eigenen Tellerrand hinausschauen zu lernen, in andere Kulturen hineinzutauchen (bspw. Internationale Begegnungen) oder sich fernab vom anderen Leistungsort aktiv zu erholen.
Mit dem neuen Jugendförder- und Beteiligungsgesetz erhalten die Bezirke nicht nur neue gesetzliche Grundlagen zur Umsetzung von Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Ab dem Jahr 2020 erhalten die Kommunen nach Jahren der Einsparungen erstmalig wieder eine Finanzierung, um sich Ferienfahrten leisten zu können. Das Prozedere zum Ausschütten der Gelder befindet sich derzeit noch in der Entwicklung. |
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