Drucksache - 1844/VIII  

 
 
Betreff: Zum Abruf von finanziellen Mitteln in Höhe von 300.000 Euro für Ferienreisen in Marzahn-Hellersdorf ab 2020
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:1. Köhnke, Marlitt
2. Hübner, Jennifer
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
12.12.2019 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
23.01.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
27.02.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Priorität hat die Vergabe der Mittel für Kinder- und Jugenderholung/ Ferienreisen gemäß des neuen Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes im Jugendamt?

 

  1. Wie können Mittel für Ferienreisen beantragt werden (Antragsprozedere) und wie werden potentielle Träger über dieses Verfahren informiert?

 

  1. Welche Zeitschiene gibt es zum Ausschütten der Gelder und können Erholungsmaßnahmen bereits in den Winterferien umgesetzt werden?

 

  1. Ist die Vorgabe eines Tagessatzes in Höhe von 47,00 Euro mit den vorhandenen Angeboten von kommunalen bzw. gemeinnützigen Anbietern von Kinderferienreisen abgeglichen worden und wird ein Eigenanteil der Teilnehmenden erwartet?

 

  1. Wie gut ist das Jugendamt personell aufgestellt, um die Ferienmaßnahmen im Jahr 2020 und dann ab 2021 umzusetzen bzw. umsetzen zu lassen?

 

 

Begründung:

Ferienreisen und Kinder- und Jugenderholung spielt beim Aufwachsen von jungen Menschen eine wichtige Rolle. Angebote der Kinder- und Jugenderholung wie Ferienreisen als außerschulische Bildungsmaßnahmen können einen wichtigen Anlass bieten, um über den eigenen Tellerrand hinausschauen zu lernen, in andere Kulturen hineinzutauchen (bspw. Internationale Begegnungen) oder sich fernab vom anderen Leistungsort aktiv zu erholen.

 

Mit dem neuen Jugendförder- und Beteiligungsgesetz erhalten die Bezirke nicht nur neue gesetzliche Grundlagen zur Umsetzung von Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Ab dem Jahr 2020 erhalten die Kommunen nach Jahren der Einsparungen erstmalig wieder eine Finanzierung, um sich Ferienfahrten leisten zu können. Das Prozedere zum Ausschütten der Gelder befindet sich derzeit noch in der Entwicklung.

 
 

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Leiterin:
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Postanschrift:
12591 Berlin