Drucksache - 1533/VIII
Frage 1: Welche großen Bauträger und in welchen Gebieten des Bezirkes führen diese Neubauprojekte aus? Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind große Bauvorhaben vorrangig in den Großsiedlungen vorzufinden und werden im Wesentlichen von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften wie der Gesobau, degewo und der Stadt und Land sowie in Teilen von privaten Bauträgern/innen, die nach Fertigstellung ihrer Bauvorhaben diese auch teilweise an diese städtischen Gesellschaften übertragen.
Frage 2: In welcher Form und in welchem Umfang ist der Bezirk in die Planungen und jeweilige Durchführung eingebunden? Üblicherweise stellen die Vorhabenträger/innen ihre Planungsabsichten im Rahmen der Bauberatung im Fachbereich Stadtplanung vor, um grundsätzliche planungsrechtliche und städtebauliche Rahmenbedingungen auszuloten. Daraus folgen in der Regel umfangreiche weitere Abstimmungen, auch mit den jeweils betroffenen Fachämtern des Bezirkes, bis das Vorhaben Aussicht auf eine planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit erreicht hat.
Frage 3: Hat der Bezirk Möglichkeiten des Einflusses auf die jeweiligen Entscheidungen und wenn ja, wie werden die Interessen der jeweiligen Anwohnerinnen und Anwohner eingebunden?
Die Möglichkeiten des Einflusses des Bezirkes bei der Vorhabenplanung ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Hier besteht die Aufgabe der zuständigen Verwaltung darin, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus der Bauordnung Berlin und dem Baugesetzbuch sicher zu stellen und damit bodenrechtliche Spannungen und Konflikte zwischen Bestandsnutzungen und der hinzutretenden Bebauung zu vermeiden. Dabei geht es um ein verträgliches Nutzungsmaß hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche und der Geschossigkeit sowie das Angebot an Freiflächen.
Ebenso von besonderer Bedeutung für die Anwohnerinnen und Anwohner ist die Bereitstellung von PKW-Stellplätzen. Die Bereitstellung von privaten und öffentlichen Stellplätzen in Berlin ist nicht mehr als Verordnung geregelt. Trotz der guten Erreichbarkeit durch U-Bahn, Tram und Bus ist bekannt, dass der private PKW noch einen hohen Stellenwert im Außenbezirk Marzahn-Hellersdorf hat. Deshalb ist der Bezirk bemüht, die Bauherrinnen und Bauherrn bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer zu überzeugen, trotz fehlender Rechtsgrundlage ein Minimum von Stellplätzen zu bauen. Das Stadtentwicklungsamt bemüht sich in allen Beratungsgesprächen zu Vorhabenplanungen, den/die Bauherrn/in für dieses Thema zu sensibilisieren und möglichst ein Angebot von
Um die Bürgerschaft über große Bauvorhaben zu informieren, hat der Bezirk Marzahn-Hellersdorf mit BA-Beschluss Nr. 0251/V vom 09.01.2018 Handlungsanweisungen zur Information der Nachbarschaft über Bauvorhaben von besonderer Bedeutung gemäß § 25 Abs.3 VwVfG festgelegt. Nach dieser Vorgabe wird durch das Stadtentwicklungsamt der/die jeweilige Bauträger/in (privat oder öffentlich) aufgefordert, Informationsveranstaltungen für die Nachbarschaft durchzuführen. In diesen Veranstaltungen werden die Vorhaben vorgestellt und Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet. Dies erfolgte bereits seit 2018 in großem Umfang für Vorhaben wie bspw. Tangermünder Straße, Kummerower Ring, Lion-Feuchtwanger-Straße, Parkweg/Biesdorf, Zossener Straße.
Dagmar Pohle BzBmin/StadtGesPersFin |
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