Drucksache - 1599/V
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass ab 01.01.2005 die finanziellen Mittel für die psychosoziale Betreuung nach SGB II in erforderlicher Höhe zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Der Bundestag beschloss im Oktober 2003 neben der Sozialhilfereform (SGB XII) auch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Erwerbsfähiger zum Arbeitslosengeld II im SGB II. Diese Gesetze treten am 01.01.2005 in Kraft. §§ 14 ff. regeln die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung gilt als Voraussetzung für den Anspruch auf ALG II. Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung zwischen einem Erwerbsfähigen und der Agentur für Arbeit kann die notwendige psychosoziale Betreuung sein. Um dem größer werdenden Bedarf gerecht zu werden, ist es notwendig, die finanziellen Mittel für die psychosoziale Betreuung in erforderlichem Umfang aufzustocken.
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