Drucksache - 0763/VIII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, kurzfristig durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Audio-Aufzeichnungen der BVV-Sitzungen den Bezirksverordneten und interessierten Bürgern gemäß der GO BVV § 46 (2) wieder zugänglich sind. Sollte eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich sein, ist entweder
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2019 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV, mit vier Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und vier Enthaltungen, den Antrag abzulehnen. |
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