Drucksache - 0485/VIII
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
Für die betroffenen Kinder ab der 3. Klasse, also ab einem Alter von gerade einmal acht Jahren, ist der Umstand, erst nach der 6. Unterrichtstunde (nach 13:45 Uhr) essen gehen zu dürfen, sehr belastend. Der Zeitraum zwischen Frühstückspause und Mittag ist derart lang, dass viele Kinder hungern müssen, sofern sie nicht die doppelte Ration an eigener Verpflegung dabei haben. Zudem können es sich viele Eltern nur schwer leisten, die Kosten für das Schul-Mittagessen zu tragen und ihren Kindern noch zusätzlich eine kalte Verpflegung für die Überbrückung zwischen Frühstück und Mittag mitzugeben. Eine schnelle Abhilfe ist hier dringend nötig. |
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