Drucksache - 0484/VIII  

 
 
Betreff: Zu einer kommunalen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Hübner, JenniferHübner, Jennifer
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.09.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf den Sachverhalt ein, im Gegensatz zu nahezu allen anderen Berliner Bezirken über keine einzige kommunale Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung (mehr) zu verfügen?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Überlegung, die nächste neu entstehende Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung wieder unter kommunaler Trägerschaft zu betreiben?

 

Begründung:

Das deutsche Kinder- und Jugendhilfegesetz deklariert den Anspruch, dass sich kommunale sowie Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII) paritätisch gegenüberstehen. Angebotspluralismus im Bereich der Jugendhilfe (Leistungen nach § 2 Abs. 2 SGB VIII) sowie Dualismus von öffentlichen und freien Trägern nach SGB VIII und AG KJHG Berlin sollen dabei bestenfalls in zwei Strukturmerkmalen münden: Methodenvielfalt und Trägervielfalt. Auch die Kommune gilt als Träger der deutschen Jugendhilfe.

 

Die hoheitlichen Aufgaben - Steuerung, Planung oder fachliches Controlling - von Jugendarbeit, aber auch Jugendsozialarbeit und Familienförderung (§ 11, 12 und 13 SGB VIII) können nur unter erschwerten Bedingungen bzw. eingeschränkt stattfinden, wenn aufgrund fehlender eigener Einrichtungen keine Qualitätsmerkmale implementiert werden können (Orientierungspunkte für andere Träger der Jugendhilfe könnten fehlen, Jugendamt wirkt nicht mehr operativ sondern nur auf Meta-Ebene etc.).

 

Die Reformierung der Kinder- und Jugendarbeit und die damit einhergehende Privatisierung kommunaler Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in Marzahn-Hellersdorf ist ausschließlich auf Grundlage des VZÄ-Abbaukonzeptes, nicht aber aus fachlich und inhaltlich nachvollziehbaren Gründen durchgeführt worden.

 

Der öffentliche Träger im Bezirk zieht sich seit der Entkommunalisierung von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen auf die Steuerung und Verwaltung von Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk zurück. Jugendarbeit jedoch zählt zur öffentlichen Daseinsvorsorge, die nicht durch Dritte allein implementiert werden darf.

 
 

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