Drucksache - 0480/VIII
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, den BA-Beschluss Nr. 0165/V, welcher die Nutzung des Rathaussaales weiter beschränkt und eine künftige Nutzung durch die Fraktionen der BVV und Einzelpersonen sowie Vereine / Organisationen usw. ausschließt, kurzfristig in der Form zu ändern, dass die Nutzungsbeschränkungen für den Rathaussaal aufgehoben werden. Begründung: Der Beschluss behindert die Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Arbeit. So sind künftig größere Veranstaltungen (z.B. Treffen mit Bürgern) in den Wohngebieten um die Helle Mitte in Räumen des Bezirksamtes nicht mehr möglich.
Weiterhin wird den Fraktionen die Nutzungsmöglichkeit des größten und repräsentativsten Raumes im Verfügungsbereich des Bezirksamtes entzogen.
Der Ausschluss der Nutzung durch Einzelpersonen sowie Vereine / Organisationen usw. behindert die Entfaltung der Demokratie und des kulturellen Lebens im Bezirk und führt für den Bezirkshaushalt zu Einnahmeausfällen. |
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