Drucksache - 0444/VIII
Vorsteherin: Vorsteherin:
Herr Keßler: Ja, ich habe zu dieser Vorlage zwei Nachfragen zu zwei verschiedenen Aspekten oder Der erste Themenkomplex: War dem Bezirksamt eigentlich beim Erlass dieses Beschlusses bewusst, dass durch das zukünftig nicht mehr mögliche Nutzen des Rathaussaals durch Fraktionen sowohl für interne Veranstaltungen als auch für Veranstaltungen der Fraktionen mit der Öffentlichkeit den Fraktionen der einzige bisher nutzbare große und einigermaßen repräsentative Raum nicht mehr zur Verfügung steht und wie kann das Bezirksamt verein-baren, so einen Beschluss zu fassen, ohne zumindest mit den Fraktionen darüber mal zu diskutieren? Und die zweite Frage richtet sich darauf, warum man die Neufassung dieser Regelung nicht dazu genutzt hat, die seit 2010 bestehenden Restriktionen hinsichtlich der Nutzung von Räumen des Bezirksamtes durch politische Parteien endlich aufzugeben.
Vorsteherin: Für’s Bezirksamt antwortet Frau Witt – bitte schön.
Frau Witt: Kurze Antwort: Ich teile die Interpretation nicht. Die Nutzung durch das Bezirksamt, die Ausschüsse der BVV und die Bezirksverwaltung schließen aus, dass Dritte das anmieten. Die Fraktionen sind Teil der BVV und im Rahmen der Berliner Gesetzgebung Teil der Bezirksverwaltung.
Vorsteherin: Vielen Dank, Frau Witt. Bitte schön, Herr Keßler.
Herr Keßler: Ja, Frau Witt, Sie verwirren mich jetzt einigermaßen. Ich hatte just an dem Tag, an dem das Bezirksamt diesen Antrag gestellt hat, über das Büro der Bezirksverordnetenversammlung an Sie eine Mail gerichtet und darum gebeten, dass ein Termin im Oktober uns zur Ver-fügung gestellt wird, an dem unsere Fraktion im Rathaussaal eine öffentliche Veranstaltung – ein Bürgerforum – durchführen kann. Und ich hab die Mail jetzt von Ihnen nicht bei mir, aber ich hab sie zuhause zu liegen. Sie haben geantwortet, dass grundsätzlich eine Nutzung durch Fraktionen im Rathaussaal nicht mehr möglich ist. Und wenn ich die Liste derjenigen Einrichtungen, die das Bezirksamt noch nutzen können, stehen dort die Fraktionen nicht mehr drin. Also was ist denn jetzt nun wahr? Können die Fraktionen den Rathaussaal weiterhin nutzen sowohl für interne als auch für Veranstaltungen mit der Öffentlichkeit oder ist das nicht der Fall?
Vorsteherin: Frau Witt, bitte schön – war an Sie gerichtet.
Frau Witt: Ich gebe zu, wir haben jetzt beide den Briefwechsel nicht da, insofern würden wir uns ihn vielleicht noch mal anschauen. Ich gehe davon aus, dass Fraktionen, die BVV, die Ausschüsse den Rathaussaal weiter nutzen können. Ich weiß auch – und da haben wir uns im Bezirksamt auch sehr deutlich verständigt – es war im Übrigen eine einstimmige Beschlussfassung im Bezirksamt -, dass auch diese Formulierung Raum bietet für mancherlei andere Interpretationen. Ich denke, wichtig ist, dass wir sagen, dass es kein Raum für öffentliche Veranstaltungen ist, sondern er vorbehalten sein sollte für die BVV und das Bezirksamt und insofern können wir uns gerne die e-mail nochmal anschauen.
Vorsteherin: Bitte schön, Herr Tielebein – dann Herr Keßler.
Herr Tielebein: Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, ich glaube, die Fragestellung ist hier tatsächlich so ein bisschen in die Richtung der öffentlichen oder internen Arbeit der Fraktionen. Wir
Vorsteherin: Herr Keßler, bitte schön.
Herr Keßler: Ja, Frau Witt, wie gesagt, es verwirrt mich etwas. Ich werde Ihnen innerhalb der nächsten Tage die e-mail nochmal zukommen lassen, mit der Sie mir mitgeteilt haben, dass eine Nutzung des Rathaussaales durch Fraktionen nicht mehr möglich ist. Wenn das jetzt anders ist, dann sollten wir uns darüber freuen, dann sollte aber auch vielleicht Ihr entsprechender Erlass – Ihre Nutzungsordnung – nochmal verändert werden. Ich finde es übrigens gut, dass wir hier darüber sprechen. Vorhin fanden ja die anderen Fraktionen das nicht so notwendig, die Dringlichkeit, die wir eigentlich gesehen haben, auch zu sehen. Und dann würde mich natürlich noch die Antwort auf die zweite Frage interessieren.
Vorsteherin: Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Pochandke.
Herr Pochandke: Frau Vorsteherin, liebe Kollegen, ich hätte gern die für mich völlig erschöpfenden Äuße-rungen von Frau Witt ins Protokoll. Das würde mir reichen.
Vorsteherin: Also, es gibt kein BVV-Protokoll. Es könnte jemand aus Ihrer Fraktion das Wortprotokoll beantragen. Bitte schön, Herr Dahler. Entschuldigung – Herr Brettin und dann Herr Dahler. Tut mir leid.
Herr Brettin: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, hier ist eine unterschiedliche Wahrnehmung, was Öffentlichkeit heißt. Eine Gerichtsverhandlung ist in der Regel öffentlich, aber es ist keine öffentliche Veranstaltung und eine Fraktionssitzung ist in der Regel öffentlich, ist aber keine öffentliche Veranstaltung und das ist der große Unterschied. Und wenn Sie von einem Bürgerforum reden, zu dem Sie vielleicht noch Flyer verteilen um einzuladen, dann denke ich, wird der Status der Öffentlichkeit einer Fraktionssitzung – entschuldigen Sie das Wort, aber – missbraucht. Das ist nicht Sinn der Sache.
Vorsteherin: Danke. Herr Dahler, bitte.
Herr Dahler: Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, wie immer stimme ich mit Herrn Brettin in diesem Punkt völlig überein. Also, wer das Bezirksverwaltungsgesetz gelesen hat, der weiß, dass die Fraktionen und die Ausschüsse Teil der Bezirksverwaltung sind. Und wer dann das Schreiben zur Kenntnis genommen hat, der weiß, dass die Fraktionen selbstverständlich in den Gebäuden des Bezirksamtes dort tagen können, beraten können usw. Was ausgeschlossen ist, ist – wie Herrn Brettin das richtig gesagt hat – die öffentliche Veranstaltung einer Fraktion in diesem Raum und das ist auch begründet worden. Das hängt mit dem Bau des Rathaussaales zusammen und mit vielen anderen Sachen. Und auch das ist eineindeutig. Und das sage ich jetzt auch nochmal, weil das für alle Fraktionen gilt, ist das überhaupt kein Eingriff in die demokratischen Gepflogenheiten dieses Hauses oder des Bezirksamtes. Also diese öffentliche Darstellung, die Sie ja mit Ihrem anderen Antrag, der heute gar nicht beredet wird und eingebracht wird, trifft nicht zu. Es gilt für alle Fraktionen in diesem Haus. Wenn wir uns da besprechen und beraten wollen, können wir einen Antrag stellen und wenn der Raum frei ist, dann werden wir ihn bekommen. Wenn er nicht frei ist, dann müssen wir sehen, dass wir in einem anderen Raum tagen, aber öffentliche Veranstaltungen kann dort keine Fraktion durchführen.
Vorsteherin: Vielen Dank. Frau Arlt.
Frau Arlt: Zu diesem gerade besprochenen Punkt bitte ich um ein Wortprotokoll.
Vorsteherin: Das Wortprotokoll ist beantragt. Herr Keßler, Sie haben das Wort.
Herr Keßler: Ja, Herr Brettin, Herr Dahler, wir haben da vielleicht unterschiedliche Vorstellung davon, wie eine Fraktion arbeitet. Sie haben ja da auch schon Vorlauf. Wir möchten uns jetzt mit den Bürgern ins Gespräch, in einen Dialog begeben und ich glaube, das ist legitim. Und wenn wir dafür werben und Flyer verteilen, dann ist das auch legitim. Wir sind ja, Gott sei Dank, noch in einem Rechtsstaat und da ist alles das erlaubt, was nicht verboten ist. Die Widersprüche zwischen Ihrer Vorstellung und dem, was Frau Witt gerade gesagt hat, sind gravierend. Frau Witt hat mir ja gerade gesagt, ja, ihr könnte da auch mit der Öffentlichkeit was machen. Sie sagen, nur interne Veranstaltungen. Ich denke mal, dass sollten wir nochmal grundsätzlich klären und deswegen werden wir uns mit dem Thema sicherlich nicht das letzte Mal beschäftigt haben. Und jetzt frage ich das letzte Mal noch nach, ob jemand aus dem Bezirksamt meinen zweiten Fragenkomplex beantworten möchte heute.
Vorsteherin: Das ist nicht der Fall. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann
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