Drucksache - 0203/VIII  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin für die VIII. Wahlperiode (GO BVV)
hier: Änderung der § 33 (1) und § 46 (4)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDHauptausschuss
Verfasser:Glowatz, Tobias 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.03.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Hauptausschuss Beschlussempfehlung
13.04.2017 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   
Ältestenrat Anhörung
20.02.2018    Nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.03.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
26.04.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung Hauptausschuss PDF-Dokument
3. Information des Ältestenrates PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

§ 33 Öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen

Der letzte Satz in Absatz 1 („Die Aufzeichnungen werden maximal fünf Jahre nach Beendigung der Wahlperiode aufbewahrt.“) wird gestrichen.
 


§ 46 Beschlussprotokoll wird durch einen Absatz 4 ergänzt:

(4) Die Audioaufzeichnungen aller Tagesordnungspunkte, zu denen die Öffentlichkeit zugelassen war, werden auf der Homepage der BVV Rubrik „Audio-Mitschnitte der BVV) der Öffentlichkeit für die Dauer von 36 Monaten zugänglich gemacht. Alle Audioaufzeichnungen sind im geschützten Intranetbereich (www.sitzungsdienst-marzahn-hellersdorf.de) den Bezirksverordneten zeitlich unbegrenzt zugänglich. Die Videoaufzeichnungen werden zeitlich unbegrenzt aufbewahrt.


Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 13.04.2017 mit vier Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen empfohlen, den Antrag zu beschließen.

Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 20.02.2018 o. g. Drucksache beraten und sich dabei auf die Stellungnahme des Behördlichen Datenschutzbeauftragten vom 20.03.2017 gestützt.
Der einreichenden Fraktion der AfD wurde deshalb empfohlen, den Antrag zurückzuziehen.
 

 
 

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12591 Berlin