Drucksache - 2299/VII  

 
 
Betreff: Ein Verkehrsgarten in und für Marzahn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDHauptausschuss
Verfasser:Dahler, Klaus-Jürgen 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.04.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Stellungnahme
11.05.2016 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Siedlungsgebiete, Verkehr und Landschaftsplanung Stellungnahme
18.05.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Siedlungsgebiete, Verkehr und Landschaftsplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Schule und Sport Stellungnahme
19.05.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Beschlussempfehlung
09.06.2016 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.06.2016 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Stellungnahme AS Siedlungsgebiete, Verkehr und Landschaftsplanung PDF-Dokument
3. Stellungnahme AS Schule und Sport PDF-Dokument
4. Stellungnahme Jugendhilfeausschuss PDF-Dokument
5. Beschlussempfehlung Hauptausschuss PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für die Wiederinbetriebnahme des Verkehrsgartens Marzahn (Borkheider Straße) einzusetzen.

Dafür soll das Bezirksamt unter anderem prüfen,
 

  1. inwiefern und unter welchen Bedingungen das Gelände des ehemaligen Verkehrsgartens Marzahn von der BIM in das Bezirksvermögen rückübertragen werden kann;
     
  2. sich im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens ein gemeinnütziger Träger zum Betreiben des Standortes finden lässt.

 

 

Ursprungsdrucksache:

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für die Wiederinbetriebnahme des Verkehrsgartens Marzahn (Borkheider Straße) einzusetzen.

Dafür soll das Bezirksamt unter anderem prüfen,

 

  1. inwiefern und unter welchen Bedingungen das Gelände des ehemaligen Verkehrsgartens Marzahn von der BIM in das Bezirksvermögen rückübertragen werden kann;
     
  2. welche Möglichkeiten zur Behebung des Wasserschadens seitens des Bezirks (in Verbindung mit der Landesebene und entsprechenden Investitions- oder Projektmitteln) bestehen;
     
  3. sich im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens ein gemeinnütziger Träger zum Betreiben des Standortes finden lässt.

Ausdruck vom: 04.04.2017

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Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 14 Ja-Stimmen, den Antrag in der vom Ausschuss für Schule und Sport geänderten Fassung zu beschließen.

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für die Wiederinbetriebnahme des Verkehrsgartens Marzahn (Borkheider Straße) einzusetzen.

Dafür soll das Bezirksamt unter anderem prüfen,
 

  1. inwiefern und unter welchen Bedingungen das Gelände des ehemaligen Verkehrsgartens Marzahn von der BIM in das Bezirksvermögen rückübertragen werden kann;
     
  2. sich im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens ein gemeinnütziger Träger zum Betreiben des Standortes finden lässt.

 

 

Ursprungsdrucksache:

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für die Wiederinbetriebnahme des Verkehrsgartens Marzahn (Borkheider Straße) einzusetzen.

Dafür soll das Bezirksamt unter anderem prüfen,

 

  1. inwiefern und unter welchen Bedingungen das Gelände des ehemaligen Verkehrsgartens Marzahn von der BIM in das Bezirksvermögen rückübertragen werden kann;
     
  2. welche Möglichkeiten zur Behebung des Wasserschadens seitens des Bezirks (in Verbindung mit der Landesebene und entsprechenden Investitions- oder Projektmitteln) bestehen;
     
  3. sich im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens ein gemeinnütziger Träger zum Betreiben des Standortes finden lässt.

Ausdruck vom: 04.04.2017

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