Drucksache - 1784/VII
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu 1. Allgemeiner Hausmüll kann in den alltäglich anfallenden Müllmengen nach wie vor in den Containern der Kolibri-Grundschule entsorgt werden. Bei erteilten gewerblichen Standgenehmigungen zum Verkauf von Speisen und Getränken muss der Müll vom Betreiber selbst entsorgt werden. Am 16. Januar 2015 beschwerte sich die Schulleitung über sieben große Müllsäcke, die seit dem Wochenende 10./11. Januar 2015 in der Sporthalle gelagert wurden. Am 19. Januar 2015 bat eine Kollegin aus dem Schul- und Sportamt den Verein um Klärung des Sachverhalts.
Ob und ggf. mit welcher Begründung der Verein die Anfrage bearbeitet hat, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da sich die Kollegin gerade nicht im Dienst befindet.
Zu 2. Zum genuinen Aufgabenbereich des Schul- und Sportamtes gehört die Sportförderung. Mit Nutzungsantrag für eine Sportstätte bestätigt der Verein, die Sportanlagennutzungsordnung (SPAN) einzuhalten. Diese beinhaltet auch eine Haus- und Nutzungsordnung, in der Reinigungs- und Müllfragen geregelt sind.
Die Regelungen zum Umgang mit Müll am Standort der Kolibri-Grundschule wurden unter
Komoß |
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