Drucksache - 1769/VII
Die. o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Ist dem Bezirksamt das Förderprogramm „altersgerecht Umbauen“ der KfW (Bank für Wiederaufbau) mit der entsprechenden Zuschussvariante vom 1. Oktober 2014 bekannt und wie wurde das im Bezirk vermittelt?
Das Programm „altersgerecht Umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist dem Stadtentwicklungsamt nicht offiziell bekannt gegeben worden. Es entzieht sich unserer Kenntnis, wie durch die KfW für das Programm geworben wird. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, nicht an die öffentliche Hand oder Wohnungsunternehmen.
Frage 2: Gibt es eine Übersicht über entsprechende Nutzer im Bezirk (Eigentümer und Mieter)?
Mit dem Programm werden Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit von selbst genutztem Wohneigentum oder Mietwohnungen durch den/die Mieter/in gefördert. Diese haben in der Regel keine bauordnungsrechtliche Relevanz und sind daher genehmigungsfrei. Aus diesem Grund liegt im Bezirk kein Verzeichnis der Nutzer/innen vor. Das Verzeichnis zu führen, wäre aus datenschutzrechtlicher Sicht auch fragwürdig.
Der genaue Link zum KFW-Programm „altersgerecht Umbauen“ lautet:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Foerderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/
Das Merkblatt zum Programm kann unter www.kfw.de heruntergeladen werden.
Christian Gräff |
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