Drucksache - 1718/VI  

 
 
Betreff: Zu Erweiterungen von Kita-Angeboten, Kita Jahreskreis
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStRin JugFam
Verfasser:Dr. Schmidt, Manuela 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   BzStRin JugFam
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.03.2010 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument
3. Zusätzlich schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

1

Zu 1.: Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Kapazitätserweiterung der Kita Jahreskreis?

 

Die vorliegende Kita-Standortnetzplanung (Mai 2009) bildet als konsequente Fortführung der Jugendhilfeplanung, zur Gewährleistung und Sicherstellung der Bedarfe in der Versorgung mit Kita-Plätzen für den Bezirk, die Grundlage hinsichtlich der planerischen Handlungsempfehlung für Kapazitätserweiterungen. Der vorliegende Entwurf mit seinen Kompensierungsmaßnahmen wurde in der AG nach § 78 SGB VIII mit den Trägern von Kindertagesstätten erörtert und durch den Jugendhilfeausschuss bestätigt.

 

Entsprechend der Kita-Standortnetzplanung gehört zum planerischen Handlungsbedarf für den Stadtteil Kaulsdorf u.a. die Kapazitätserweiterung der Kita „Jahreskreis e.V.“ in der Ingolstädter Str.28 und erfolgt durch einen entsprechenden Anbau.

 

Im Rahmen des Bundesprogramms -Investitionsprogramms U3- ist der Ausbau für Kinder unter drei Jahren mit 15 neu zu schaffenden Plätzen an o.g. Standort entsprechend der Förderrichtlinien geplant und durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und bestätigt.

 

Die Kindertagesstätte „ Jahreskreis e.V.“ wird nach Abschluss der Maßnahme über eine Kapazität von 60 Plätzen verfügen.

 

 

Zu 2.: Wie bewertet das Bezirksamt die diesbezügliche Kommunikation mit den Anwohnern?

 

Nach Kenntnisstand des Jugendamtes ist die Kindertagesstätte „Jahreskreis e.V.“ an einer sozialräumlichen Zusammenarbeit absolut interessiert.

Das Erschließen von nachbarschaftlichen Bezügen im Sozialraum wird dabei als Ressource gesehen und genutzt.

 

Die Kita kann auf einen langjährigen Bestand im Sozialraum verweisen und bieten seit Jahren nachbarschaftliche Begegnungen wie: gemeinsame Sommerfeste, Nachbarschaftskaffee und Lampionumzüge im Wohngebiet an.

 

Diese Formen bieten Raum für Kommunikation, Erörterungen von Vorhaben oder auch Problemen, werden jedoch von den unmittelbaren Nachbarn nicht oder kaum als Angebot wahrgenommen.

 

 

Zu 3.: Wie bewertet das Bezirksamt die Gegebenheit im Hinblick auf Lärm?

 

Entsprechend der Änderung des Landes- Immissionsschutzgesetzes Berlin vom 03.02.2010 Artikel 1 §6 (1) sind „störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit als „zumutbar“ zu bewerten.

 

Das Jugendamt hat keine Hinweise dafür, dass darüber hinaus Lärmbelästigungen stattfinden.

 

 

 

Dr. Manuela Schmidt

 
 

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