Drucksache - 1712/VI  

 
 
Betreff: Ausnahmeregelung für Geschwisterkinder soll auch weiterhin uneingeschränkt gelten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionslose BezirksverordneteAusschuss für Bildung und Kultur
Verfasser:Thomas, Ute 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Fraktionslose Bezirksverordnete
   Ausschuss für Bildung und Kultur
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.03.2010 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Bildung und Kultur Anhörung
05.05.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.05.2010 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS BildKult PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei Änderung der Einschulungsbereiche für Geschwisterkinder weiterhin uneingeschränkt die Ausnahmeregelung zur Aufnahme auf die Grundschule gilt.

Begründung:

Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat in seiner Sitzung am 05.05.2010 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit acht Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, den Antrag abzulehnen.

 

 
 

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