Drucksache - 1570/VI
Ist dem
Bezirksamt eine Absicht der zuständigen Senatsverwaltung zur Schließung der
Pumpanlage zur Grundwasserregulierung an den Kaulsdorfer Seen bekannt und wie
positioniert es sich dazu? Das
Abgeordnetenhaus von Berlin behandelte die Drucksache 16/2605 vom 01.09.2009
zur Grundwasserregulierung in Mahlsdorf-Kaulsdorf. Die
Stellungnahme der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz, II E 31, beinhaltet, dass weder eine funktionstüchtige
Vorhaltung der Grundwasserregulierungsanlage noch die Verlängerung der
wasserbehördlichen Erlaubnis aus den in der Stellungnahme genannten Gründen
(Anlage) geboten ist. Nach
telefonischer Auskunft beabsichtigt die für die Unterhaltung der
Grundwasserregulierungsanlage zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
X OW, den Rückbau der Anlage innerhalb der nächsten zwei Jahre. Norbert Lüdtke Anlage Abschrift Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz - II E 31 – 9(0)25-2006 Stellungnahme zu dem Antrag der
Fraktion der CDU über Grundwasserregulierung in
Mahlsdorf-Kaulsdorf (Drucksache 16/2605) Im Rahmen des Grundwassermanagements
wurde 1999 eine wasserbehördliche Erlaubnis für die Grundwasserregulierung in
den Ortsteilen Kaulsdorf-Süd/Mahlsdorf-Süd erteilt, weil das Wasserwerk
Kaulsdorf aus Sanierungsgründen Mitte der neunziger Jahre seine Förderung bis
auf ca. 3,5 Mio m³ pro Jahr reduziert hatte. Ziel dieser Maßnahme war es, den
entsprechend im Umfeld gestiegenen Grundwasserständen entgegen zu wirken. Die
errichtete Anlage war zwischen den Jahren 1999 und 2002 sowie in dem sehr
niederschlagsreichen Frühjahr 2008 in Betrieb und förderte im gesamten Zeitraum
nicht mehr als 0,8 Mio m³ (…). Nach Ertüchtigung des Wasserwerks und
Erneuerung der Brunnengalerie werden seit 2002 im Wasserwerk Kaulsdorf zwischen
5,1 und 5,6 Mio m³ Grundwasser pro Jahr gefördert. Damit ist die vorherige
Förderung in etwa erreicht. Laut Wasserversorgungskonzept für
Berlin und für das von den Berliner Wasserbetrieben versorgte Umland
(Entwicklung bis 2040) sollen in diesem Wasserwerk, für das aktuell ein
wasserbehördliches Bewilligungsverfahren durchgeführt wird, als Grundlast
ebenfalls etwa 6 bis 7 Mio m³ pro Jahr bis zum Jahr 2040 gefördert werden. Somit sind die damaligen Gründe für
die Errichtung und den Betrieb der Anlage weder aktuell noch perspektivisch
gegeben, auch nicht unter absehbaren klimatischen Bedingungen. Darüber hinaus haben Eigenheimbesitzer
nach der aktuellen Rechtsprechung keinen Anspruch auf einen künstlich
abgesenkten Grundwasserstand. Vielmehr besteht nach § 13 der Berliner
Bauordnung eine Verpflichtung, bauliche Anlagen so herzurichten, dass durch
Wasser und Feuchtigkeit keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen
entstehen. Aus den genannten Gründen ist weder
eine funktionstüchtige Vorhaltung dieser Grundwasserregulierungsanlage noch die
Verlängerung der wasserbehördlichen Erlaubnis geboten. … |
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