Drucksache - 1557/VI  

 
 
Betreff: Zur Schuldnerberatung im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:1. Mätz, Klaus
2. Brettin, Ulrich
3. Lemm, Gordon
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
19.11.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument

Begründung:

Wortprotokoll

1557/ VI           38. Sg./ VI 19.11.2009

Zur Schuldnerberatung im Bezirk

 

Frau Pohle:

 

Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich verweise auch auf die Antworten, die ich schon in der letzten BVV zur Frage Schuldnerberatung im Bezirk gegeben habe, und möchte in Bezug auf die Vorbemerkung  zur Große Anfrage feststellen, dass die Zuwendungsentscheidung für 2010 bisher nicht getroffen ist. Sie wissen, dass Zuwendungsanträge gestellt werden und dann entsprechend durch das zuständige Fachamt zu entscheiden sind. Die Entscheidung dazu ist bisher noch nicht gefallen, so dass die Aussage, so wie sie hier steht, nicht sachgerecht ist.

 

Ich komme zur Beantwortung der Fragen.
Nach Aussagen des Geschäftsführers des Arbeitslosenverbandes haben alle Mitarbeiter/innen bis zum 31.12.09 befristete Arbeitsverträge, das ist ja bei allen Trägern so, da sie im Rahmen ihres Zuwendungszeitraumes Arbeitsverträge abschließen und diese eben befristen, so lange sie einen Zuwendungsvertrag haben. In wie weit der Wechsel sich vollzieht, wird sich zeigen. Sie beziehen sich ja auf Aussagen, die sich ergeben aus dem Interessenbekundungsverfahren. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, das hatte ich das letzte Mal schon hier erläutert, wird über entsprechende Zuwendungsanträge entschieden. Ich hatte gerade ausgeführt, dass das bisher nicht passiert ist. Insofern gehen wir davon aus, da sie mit dem beschlossenen Haushaltsplan ja in gleicher Höhe Mittel beschlossen haben wie auch für das Jahr 2008/2009, dass im Umfang dieser zur Verfügung stehenden Mittel entsprechende Beratungstätigkeiten möglich sind, und insofern auch nach dem 01.01.2010 Beratungsleistungen gewährleistet sind. In wie weit Übergänge notwendig  sind, wenn es dann eine Entscheidung gegeben hat, wird sich zeigen. Da werde ich nicht spekulieren, weil das Sachverhalte sind, die Träger, die Zuwendungen erhalten, oder Träger, die keine Zuwendungen erhalten, regeln müssen. Insofern kann ich auch die Frage 4 nicht detaillierter beantworten, als ich das auch schon zur Frage 1 gesagt habe, und wenn Sie in das Internet gehen und googlen und nach Schuldnerberatung gucken, dann werden Sie feststellen, dass es eine Vielzahl von Trägern im Land Berlin gibt und im Land Brandenburg, darunter ist übrigens auch der Arbeitslosenverband, auf den Sie sich beziehen, die an sehr vielen Orten oder an mehren Orten, das kann man jetzt abwägen wie man das meint, auch Schuldnerberatung genau so wie andere Beratungen anbieten. Wir haben ja auch hier im Bezirk noch weitere Leistungen, die der Arbeitslosenverband anbietet, und insofern stimmt ihre Aussage nicht, dass Marzahn-Hellersdorf vermutlich, wie sie sagen, der einzige Bezirk ist, in dem Schuldnerberatung durch einen Träger angeboten wird. Diesen Sachverhalt finden sie für mehrere Bezirke im Land Berlin.

 
 

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