Drucksache - 1391/VI  

 
 
Betreff: Auswertung der erneuten Betroffenenbeteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB und Begründung des Bebauungsplanes XXI-38 vom 26.07.1996 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XXI-38 für die Grundstücke Märkische Spitze 7/17 und die Straße Märkische Spitze im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn (BA-Vorlage Nr. 791/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
   Beteiligt:BzStR ÖkStadt
   Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
10.06.2009 
55. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Anhörung
09.06.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.06.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung, BzStR ÖkStadt PDF-Dokument
Anlage - unvollständige Vorlage zur Beschlussfassung  
2. Beschlussempfehlung PDF-Dokument

Die BVV hat beschlossen:

Die BVV hat beschlossen:

 

Der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-38 vom 26.07.1996 sowie der Begründung vom Februar 2009 für die Grundstücke Märkische Spitze 7/17 und die Straße Märkische Spitze im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn, wird zugestimmt.

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 09

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 09.06.2009 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit neun Ja-Stimmen, die Vorlage zu beschließen.

 
 

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