Drucksache - 1286/VI  

 
 
Betreff: Zur Übertragung von Schulhorten in freie Trägerschaft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStR SchulSportFin
Verfasser:Komoß, StefanKomoß, Stefan
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.03.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Zusätzlich schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Begründung:

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass nunmehr weitere Schulen beabsichtigen, den Hort-Betrieb in freie Trägerschaft zu überführen?

Wenn ja, welche Schulen betrifft dies, und welche freien Träger haben sich für die Übernahme des Hort-Betriebes beworben?

 

Grundsätzlich muss nochmals auf die Zuständigkeit SenBildWiss verwiesen werden, die die Rahmenbedingungen der Übertragung von Horten in freie Trägerschaft vorgibt.

 

Lt. Aussage SenBildWiss wurde am 25.03.09 die Schulkonferenz der Kiekemal-GS angehört und es wurde Einvernehmen hergestellt, dass die Schule den Hortbetrieb an einen Freien Träger übergibt. Es wird keine Mischform werden. Die Entscheidung welcher Freie Träger den Hortbetrieb übernimmt, wird am 01.04.09 erwartet.

 

Bisher sind an zwei Schulen Freie Träger beschäftigt (Mahlsdorfer GS (Sozialwerk Pro Gemeinsinn) und GS unter dem Regenbogen (Verein Kids & Co)).

 

Das Bezirksamt ist für die Entscheidung über die Hortorganisation nicht zuständig.

 

Verfahrensweise zur Übertragung des Hort-Betriebes in freie Trägerschaft:

-          Entscheidung der Schule (lt. Schulgesetz) mit Anhörung der Schulkonferenz (lt. SenBildWiss sollte Einvernehmen hergestellt werden und es wird die Einberufung der Gesamtkonferenz empfohlen)

-          anschl. Kooperationsvereinbarung Schule mit Freiem Träger

-          anschl. wendet sich Schule an Schul- und Sportamt, um Kooperationspartner zu finanzieren

-          Schul- und Sportamt (Schulorganisation) fertigt Trägervertrag zur Finanzierung; Grundlage der Finanzierung bildet § 5 der „Rahmenvereinbarung über die Leistungs-erbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch freie Träger der Jugendhilfe“

 

      Im § 5 heißt es:

        (1) Grundlage der Finanzierung sind die sich aus den Personal- und Sachkosten

             ergebenden Gesamtkosten eines Jahres pro Betreuungssatz. Die Höhe ergibt 

             sich  aus der vereinbarten Festsetzung und der künftigen Anpassung nach § 9 in

             den Kostenblättern, die Teil dieser Rahmenvereinbarung sind (Anlage 1). Dort                     

             werden die Gesamtkosten pro Platz, differenziert nach dem Betreuungsumfang 

             und nach zusätzlichen Leistungen, ausgewiesen. Sollten keine Kostenblätter

             vereinbart sein, sind individuelle Vereinbarungen im Trägervertrag (§ 1 dieser

             Vereinbarung) unter Beachtung der Kostenblätter (Anlage 2) möglich.

 

      Die Gesamtkosten werden wie folgt ermittelt:

 

      a) Die Personalkosten ergeben sich aus den jeweils geltenden Vorschriften zur                       

          Personalbemessung und den einvernehmlich festgesetzten Durchschnitts-

          sätzen. Diese Kosten dürfen diejenigen Kosten nicht übersteigen, die dem 

          Land Berlin bei einer Betreuung durch eigenes Personal entstehen würden.

 

 

  1. Welche Initiativen hat das Bezirksamt ergriffen, um eine Gleichbehandlung im Hinblick auf Personalmittel kommunaler und freier Hort-Träger durch das Land Berlin zu erwirken?

 

Die v. g. Rahmenvereinbarung wurde am 08.07.08 zwischen den der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin angehörenden Spitzenverbänden und dem Dachverband der Berliner Kinder- und Schülerläden e.V., zugleich in Vertretung der ihnen angeschlossenen Träger von Tageseinrichtungen sowie dem Land Berlin, vertreten durch SenBildWiss, abgeschlossen. Der v. g. § 5 dieser Rahmenvereinbarung regelt die Finanzierung u. a. des Personals.

 

 

  1. Welche Auswirkungen erwartet das Bezirksamt im Hinblick auf die Qualität des Hort-Betriebes durch die Übertragung in freie Trägerschaft?

 

Grundsätzlich liegt auch bei dieser Frage die Zuständigkeit bei SenBildWiss.

Generell sind nur freie Träger für die Übernahme des Hort-Betriebes zugelassen, die mit der Jugendhilfe zusammenarbeiten und bereits eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. SGB VIII § 75 haben und den Anforderungen an derartige Leistungen entsprechen. Auch die Freien Träger müssen Fachpersonal beschäftigen. Für den Einsatz in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt werden Facherzieher für Integration eingesetzt.

 

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, den Druck auf die Schulen, aus Personal- und Finanzmangel die jeweiligen Schulhorte in freie Trägerschaft übertragen zu müssen, abzubauen?

 

Die durch den Senator Zöllner avisierten 200 zusätzlichen Erzieherinnen wurden entspr. SenInn nicht durch Neueinstellungen vollzogen.  Es wurden lediglich die finanziellen Mittel für die 200 Erzieherstellen bereitgestellt, aus denen Freie Träger bezahlt werden können, die dann die Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen abschließen.

Lt. Aussage SenBildWiss wurden für das Schuljahr 2008/09 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ab 01.08.08 3 befristete Neueinstellungen bis zum 28.08.09 vorgenommen.

 

Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Kiekemal-GS freiwillig, d.h. ohne personelle Not, den Hort-Betrieb an einen Freien Träger übergibt.

 

 

 

Komoß

 
 

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