Drucksache - 1286/VI
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft:
Wenn ja, welche Schulen betrifft dies, und welche freien
Träger haben sich für die Übernahme des Hort-Betriebes beworben? Grundsätzlich
muss nochmals auf die Zuständigkeit SenBildWiss verwiesen werden, die die
Rahmenbedingungen der Übertragung von Horten in freie Trägerschaft vorgibt. Lt. Aussage
SenBildWiss wurde am 25.03.09 die Schulkonferenz der Kiekemal-GS angehört und
es wurde Einvernehmen hergestellt, dass die Schule den Hortbetrieb an einen
Freien Träger übergibt. Es wird keine Mischform werden. Die Entscheidung
welcher Freie Träger den Hortbetrieb übernimmt, wird am 01.04.09 erwartet. Bisher
sind an zwei Schulen Freie Träger beschäftigt (Mahlsdorfer GS (Sozialwerk Pro
Gemeinsinn) und GS unter dem Regenbogen (Verein Kids & Co)). Das
Bezirksamt ist für die Entscheidung über die Hortorganisation nicht zuständig. Verfahrensweise
zur Übertragung des Hort-Betriebes in freie Trägerschaft: -
Entscheidung
der Schule (lt. Schulgesetz) mit Anhörung der Schulkonferenz (lt.
SenBildWiss sollte Einvernehmen hergestellt werden und es wird die Einberufung
der Gesamtkonferenz empfohlen) -
anschl.
Kooperationsvereinbarung Schule mit Freiem Träger -
anschl.
wendet sich Schule an Schul- und Sportamt, um Kooperationspartner zu
finanzieren -
Schul-
und Sportamt (Schulorganisation) fertigt Trägervertrag zur Finanzierung;
Grundlage der Finanzierung bildet § 5 der „Rahmenvereinbarung über die
Leistungs-erbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an
Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit offenem
und gebundenem Ganztagsangebot durch freie Träger der Jugendhilfe“ Im § 5 heißt es: (1) Grundlage der Finanzierung sind die sich
aus den Personal- und Sachkosten
ergebenden Gesamtkosten eines Jahres pro Betreuungssatz. Die Höhe
ergibt sich aus der vereinbarten Festsetzung und der künftigen
Anpassung nach § 9 in den
Kostenblättern, die Teil dieser Rahmenvereinbarung sind (Anlage 1). Dort werden
die Gesamtkosten pro Platz, differenziert nach dem Betreuungsumfang und nach zusätzlichen Leistungen, ausgewiesen. Sollten
keine Kostenblätter
vereinbart sein, sind individuelle Vereinbarungen im Trägervertrag (§ 1
dieser
Vereinbarung) unter Beachtung der Kostenblätter (Anlage 2) möglich. Die Gesamtkosten
werden wie folgt ermittelt: a) Die
Personalkosten ergeben sich aus den jeweils geltenden Vorschriften zur Personalbemessung
und den einvernehmlich festgesetzten Durchschnitts- sätzen.
Diese Kosten dürfen diejenigen Kosten nicht übersteigen, die dem Land
Berlin bei einer Betreuung durch eigenes Personal entstehen würden.
Die v. g. Rahmenvereinbarung wurde
am 08.07.08 zwischen den der LIGA der Spitzenverbände der freien
Wohlfahrtspflege in Berlin angehörenden Spitzenverbänden und dem Dachverband
der Berliner Kinder- und Schülerläden e.V., zugleich in Vertretung der ihnen
angeschlossenen Träger von Tageseinrichtungen sowie dem Land Berlin, vertreten
durch SenBildWiss, abgeschlossen. Der v. g. § 5 dieser Rahmenvereinbarung
regelt die Finanzierung u. a. des Personals.
Grundsätzlich
liegt auch bei dieser Frage die Zuständigkeit bei SenBildWiss. Generell
sind nur freie Träger für die Übernahme des Hort-Betriebes zugelassen, die mit
der Jugendhilfe zusammenarbeiten und bereits eine Anerkennung als Träger der
freien Jugendhilfe gem. SGB VIII § 75 haben und den Anforderungen an derartige
Leistungen entsprechen. Auch die Freien Träger müssen Fachpersonal beschäftigen.
Für den Einsatz in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt werden
Facherzieher für Integration eingesetzt.
Die durch den Senator Zöllner
avisierten 200 zusätzlichen Erzieherinnen wurden entspr. SenInn nicht
durch Neueinstellungen vollzogen. Es
wurden lediglich die finanziellen Mittel für die 200 Erzieherstellen
bereitgestellt, aus denen Freie Träger bezahlt werden können, die dann die
Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen abschließen. Lt. Aussage SenBildWiss wurden für
das Schuljahr 2008/09 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ab 01.08.08 3
befristete Neueinstellungen bis zum 28.08.09 vorgenommen. Im Übrigen wird darauf verwiesen,
dass die Kiekemal-GS freiwillig, d.h. ohne personelle Not, den Hort-Betrieb an
einen Freien Träger übergibt. Komoß |
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