Drucksache - 1275/VI  

 
 
Betreff: Zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR SchulSportFin
Verfasser:Komoß, StefanKomoß, Stefan
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.03.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Zusätzlich schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft:

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft:

Zu 1.

a)      Es sind zu allen Portfolio, für die eine Zuständigkeit des Bezirksamtes gegeben ist, Maßnahmen termin- und formgerecht angemeldet worden.

b)      Für die Beantragung von Projekten aus dem Konjunkturprogramm II ist nach der beschlossenen BA-Vorlage Nr. 718/III - Bildung einer Steuerungsgruppe „Koordination der Konjunkturprogramme I und II (K I und II)“ das Mitglied des Bezirksamts zuständig, dessen Fachverwaltung auf Landesebene projektführende Stelle ist.                                     

     

Von daher erfolgten die Meldungen durch die Abteilungen Ökologische Stadtentwicklung,     WirtTiefBürgOrd (hier: Tief) und SchulSportFin (hier: SchulSport) unter Beteiligung der     Abteilung BildKultIm (SE Im).

 

Zu 2.

a)      Der Personalaufwand lässt sich derzeit noch nicht beziffern, weil hier nicht bekannt ist, in welchem Umfang dem BA Mittel zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II zur Verfügung stehen: Das Steuerungsgremium auf Landesebene zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II, dem die Steuerung des gesamten Projektmanagement obliegt, sollte auf seiner 2. Sitzung am 13.03.2009 Entscheidungen über die Mittelvergabe treffen. Nach dem Schreiben des Bezirksbürgermeisters von Berlin-Neukölln, der dem vorstehend genannten Steuerungsgremium in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Finanzausschusses des Rats der Bürgermeister angehört, vom 16.03.2009 hat das Steuerungsgremium am 13.03.2009 getagt und diesbezügliche Entscheidungen getroffen, jedoch wird die auf diesen Entscheidungen fußende Maßnahmeliste aufgrund des Zusammenhangs mit dem Nachtragshaushalt 2009 erst nach dem Senatsbeschluss vom 31.03.2009 bekannt gegeben. Nach Vorlage der Maßnahmenliste müsste der Personalaufwand von den zuständigen Organisationseinheiten geschätzt werden.

Anzumerken ist hierzu aber heute bereits folgendes: Die Frage nach dem Personalaufwand zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II ist im Lichte des Ansatzes des Senats von Berlin zu sehen, wonach sich die Bearbeitungstiefe der Aufgabenstellung anzupassen hat. In Verfolgung dieses Ansatzes haben die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Technologie und Frauen mit einem Gemeinsamen Rundschreiben vom 23.02.2009 bis zum 31.12.2010 befristete Regelungen zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung von Vergabeverfahren und Verfahren zur Aufstellung und Prüfung von Planungsunterlagen getroffen, die den Personalaufwand im Vergleich zu den bisher geltenden Rahmenbedingungen verringern: Diese Regelungen gelten nicht nur für Maßnahmen des Konjunkturprogramms II, sondern auch für alle Maßnahmen des Konjunkturprogramms I und sonstiger Sonderprogramme, vor allem aber auch für die Routineaufgaben der Baudienststellen. Dem Aspekt der Verringerung des Personalaufwands dient auch der Ansatz des Senats von Berlin, wonach die Maßnahmen durch Dritte umgesetzt werden und sich die Baudienststellen auf Steuerungsaufgaben beschränken sollen.

b)      Auch die Umsetzung des Konjunkturprogramms II unterliegt den Regelungen der KLR.

 

 

 

Komoß

 
 

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