Drucksache - 1275/VI
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft: Zu
1. a)
Es sind zu allen Portfolio, für die eine
Zuständigkeit des Bezirksamtes gegeben ist, Maßnahmen termin- und formgerecht
angemeldet worden. b)
Für die Beantragung von Projekten aus dem
Konjunkturprogramm II ist nach der beschlossenen BA-Vorlage Nr. 718/III -
Bildung einer Steuerungsgruppe „Koordination der Konjunkturprogramme I
und II (K I und II)“ das Mitglied des Bezirksamts zuständig, dessen
Fachverwaltung auf Landesebene projektführende Stelle ist. Von daher
erfolgten die Meldungen durch die Abteilungen Ökologische
Stadtentwicklung, WirtTiefBürgOrd
(hier: Tief) und SchulSportFin (hier: SchulSport) unter Beteiligung der Abteilung BildKultIm (SE Im). Zu
2. a)
Der Personalaufwand lässt sich derzeit noch
nicht beziffern, weil hier nicht bekannt ist, in welchem Umfang dem BA Mittel
zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II zur Verfügung stehen: Das
Steuerungsgremium auf Landesebene zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II, dem
die Steuerung des gesamten Projektmanagement obliegt, sollte auf seiner 2.
Sitzung am 13.03.2009 Entscheidungen über die Mittelvergabe treffen. Nach dem
Schreiben des Bezirksbürgermeisters von Berlin-Neukölln, der dem vorstehend genannten
Steuerungsgremium in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Finanzausschusses
des Rats der Bürgermeister angehört, vom 16.03.2009 hat das Steuerungsgremium
am 13.03.2009 getagt und diesbezügliche Entscheidungen getroffen, jedoch wird
die auf diesen Entscheidungen fußende Maßnahmeliste aufgrund des Zusammenhangs
mit dem Nachtragshaushalt 2009 erst nach dem Senatsbeschluss vom 31.03.2009
bekannt gegeben. Nach Vorlage der Maßnahmenliste müsste der Personalaufwand von
den zuständigen Organisationseinheiten geschätzt werden. Anzumerken
ist hierzu aber heute bereits folgendes: Die Frage nach dem Personalaufwand zur
Umsetzung des Konjunkturprogramms II ist im Lichte des Ansatzes des Senats von
Berlin zu sehen, wonach sich die Bearbeitungstiefe der Aufgabenstellung
anzupassen hat. In Verfolgung dieses Ansatzes haben die Senatsverwaltungen für
Stadtentwicklung und Wirtschaft, Technologie und Frauen mit einem Gemeinsamen
Rundschreiben vom 23.02.2009 bis zum 31.12.2010 befristete Regelungen zur
Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung von Vergabeverfahren und
Verfahren zur Aufstellung und Prüfung von Planungsunterlagen getroffen, die den
Personalaufwand im Vergleich zu den bisher geltenden Rahmenbedingungen
verringern: Diese Regelungen gelten nicht nur für Maßnahmen des
Konjunkturprogramms II, sondern auch für alle Maßnahmen des Konjunkturprogramms
I und sonstiger Sonderprogramme, vor allem aber auch für die Routineaufgaben
der Baudienststellen. Dem Aspekt der Verringerung des Personalaufwands dient
auch der Ansatz des Senats von Berlin, wonach die Maßnahmen durch Dritte
umgesetzt werden und sich die Baudienststellen auf Steuerungsaufgaben
beschränken sollen. b)
Auch die Umsetzung des Konjunkturprogramms II
unterliegt den Regelungen der KLR. Komoß |
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