Drucksache - 0672/VI
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 05.02.08 Bericht
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 28.02.2008 1. Gegenstand des Berichtes: Abschlussbericht zur Empfehlung der
BVV, Deckenschlussarbeiten nach Abschluss der Kanalisationsarbeiten in
Biesdorf-Süd 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Dem Bezirksamt wurde empfohlen,
gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben eine Lösung im Bereich Biesdorf Süd
für die Deckenschlussarbeiten mit Abschluss einer Asphaltdecke nach Beendigung
der Kanalisationsarbeiten zu finden und danach auch auszuführen. Der Empfehlung der BVV wurde nicht
gefolgt. In den beiden ehemals getrennten
Verwaltungsbezirken Marzahn und Hellersdorf gab es mit den Berliner
Wasserbetrieben (BWB) unterschiedliche Regelungen zur Wiederherstellung der
Asphaltdecke nach Arbeiten an der Kanalisation. Im Bezirk Hellersdorf galt die
Absprache, dass nach den Kanalarbeiten die unbefestigten Straßen mit einer
bituminösen Decke überzogen werden. Im Bezirk Marzahn gab es diese
Absprachen dagegen nicht. Das Tiefbauamt Marzahn-Hellersdorf
hat sich nach der Fusion der beiden Bezirke nachdrücklich bemüht, die
Hellersdorfer Vereinbarung auch auf den Bereich Marzahn zu übertragen. Dies ist
leider gescheitert, da die BWB sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen haben. Ein erneuter Versuch wird als nicht
ratsam erachtet, da bei einer Überprüfung der bisherigen Regelung eher die
Gefahr für den Hellersdorfer Bereich besteht, dass die BWB eine für den Bezirk insgesamt
negative Entscheidung treffen. Aus diesem Grund ist das Tiefbauamt
bestrebt, je nach Dringlichkeit, die unbefestigten Straßen im Bereich
Biesdorf-Süd nach den Arbeiten an der Abwasserkanalisation zu befestigen. Mit dem 1. Aufstellungsrundschreiben
zur Investitionsplanung 2005 bis 2009 vom 24. September 2004 wurde unter
anderem zugelassen, dass die Bezirke bis zu 20 v.H. der pauschalen Zuweisung
nicht investiv, sondern bei den Titeln der baulichen Unterhaltung des Hoch- und des Tiefbaus veranschlagen
können. In den Fällen, in denen dies nicht bereits im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan 2008/2009 für das Jahr 2008 umgesetzt wurde, besteht
die Möglichkeit, diese Regelung auf die Haushaltswirtschaft 2008 dahingehend zu
übertragen, dass entsprechende Investitionsmittel als Ausgleich für
zuzulassende Mehrausgaben bei der baulichen Unterhaltung herangezogen werden
können. Die Mehrausgaben können
eigenverantwortlich unter Beachtung des § 37 LHO zugelassen werden, da der Ausgleich aus eingesparten
Investitionsmitteln erbracht wird. Die Verantwortung für das Vorliegen der
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für Mehrausgaben (insbesondere
Unabweisbarkeit) liegt bei den Bezirken. Diese Möglichkeit wird bei Bedarf
vom Tiefbauamt in Anspruch genommen. Initiativen auf Ebene des Senats und
der Mitglieder des Abgeordnetenhauses für eine höhere Zuweisung auf Grund der
unbefriedigenden Situation insbesondere in Biesdorf-Süd werden weiterhin
ergriffen. Stefan Komoß Christian Gräff Stellvertretender Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche
Ordnung |
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