Drucksache - 0672/VI  

 
 
Betreff: Deckenschlussarbeiten nach Abschluss der Kanalisationsarbeiten in Biesdorf Süd
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   BzStR WirtTiefBürgOrd
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.11.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Anhörung
20.02.2008    26. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Abschlussbericht des BA auf Empfehlung der BVV PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                             05.02.08

 

 

 

Bericht

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.02.2008

 

 

1. Gegenstand des Berichtes:      Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV,
Ds-Nr.0672/VI aus der 15. BVV vom 29.11.2007

                                                      Deckenschlussarbeiten nach Abschluss der Kanalisationsarbeiten in Biesdorf-Süd

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:         

 

Dem Bezirksamt wurde empfohlen, gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben eine Lösung im Bereich Biesdorf Süd für die Deckenschlussarbeiten mit Abschluss einer Asphaltdecke nach Beendigung der Kanalisationsarbeiten zu finden und danach auch auszuführen.

Der Empfehlung der BVV wurde nicht gefolgt.

 

In den beiden ehemals getrennten Verwaltungsbezirken Marzahn und Hellersdorf gab es mit den Berliner Wasserbetrieben (BWB) unterschiedliche Regelungen zur Wiederherstellung der Asphaltdecke nach Arbeiten an der Kanalisation.

 

Im Bezirk Hellersdorf galt die Absprache, dass nach den Kanalarbeiten die unbefestigten Straßen mit einer bituminösen Decke überzogen werden.

 

Im Bezirk Marzahn gab es diese Absprachen dagegen nicht.

 

Das Tiefbauamt Marzahn-Hellersdorf hat sich nach der Fusion der beiden Bezirke nachdrücklich bemüht, die Hellersdorfer Vereinbarung auch auf den Bereich Marzahn zu übertragen. Dies ist leider gescheitert, da die BWB sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen haben.

Ein erneuter Versuch wird als nicht ratsam erachtet, da bei einer Überprüfung der bisherigen Regelung eher die Gefahr für den Hellersdorfer Bereich besteht, dass die BWB eine für den Bezirk insgesamt negative Entscheidung treffen.

 

Aus diesem Grund ist das Tiefbauamt bestrebt, je nach Dringlichkeit, die unbefestigten Straßen im Bereich Biesdorf-Süd nach den Arbeiten an der Abwasserkanalisation zu befestigen.

 

Mit dem 1. Aufstellungsrundschreiben zur Investitionsplanung 2005 bis 2009

vom 24. September 2004 wurde unter anderem zugelassen, dass die Bezirke bis zu 20 v.H. der pauschalen Zuweisung nicht investiv, sondern bei den Titeln der baulichen Unterhaltung

des Hoch- und des Tiefbaus veranschlagen können. In den Fällen, in denen

dies nicht bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan 2008/2009

für das Jahr 2008 umgesetzt wurde, besteht die Möglichkeit, diese Regelung auf die Haushaltswirtschaft 2008 dahingehend zu übertragen, dass entsprechende Investitionsmittel als Ausgleich für zuzulassende Mehrausgaben bei der baulichen Unterhaltung herangezogen werden können.

Die Mehrausgaben können eigenverantwortlich unter Beachtung des § 37 LHO zugelassen

werden, da der Ausgleich aus eingesparten Investitionsmitteln erbracht wird. Die Verantwortung für das Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für Mehrausgaben (insbesondere Unabweisbarkeit) liegt bei den Bezirken.

 

Diese Möglichkeit wird bei Bedarf vom Tiefbauamt in Anspruch genommen.

 

Initiativen auf Ebene des Senats und der Mitglieder des Abgeordnetenhauses für eine höhere Zuweisung auf Grund der unbefriedigenden Situation insbesondere in Biesdorf-Süd werden weiterhin ergriffen.

 

 

 

Stefan Komoß                                                           Christian Gräff

Stellvertretender Bezirksbürgermeister                    Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung    

 

    

 
 

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