Drucksache - 0667/VI  

 
 
Betreff: Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und Begründung (Stand Oktober 2007) des Bebauungsplanes 10-20 vom 19. Dezember 2006 mit Deckblatt vom 22. Mai 2007 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes ...im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf (BA-Vorlage Nr. 0377/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtBzStR ÖkStadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
   Beteiligt:BzStR ÖkStadt
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
28.11.2007    21. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV überwiesen   
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Beschlussempfehlung
11.12.2007 
Öffentliche Sitzung des Aussschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung - Deckblatt PDF-Dokument
2. Gesamtwortlaut - Anlage zur Vorlage zur Beschlussfassung  

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 10-20 vom 19. Dezember 2006 mit Deckblatt vom 22. Mai 2007 sowie der Begründung vom Oktober 2007 für die Grundstücke Wilhelmsmühlenweg 3, 9, für das Flurstück 538, für eine Teilfläche des Flurstückes 614 der Flur 174 und Planitzstraße 1 / Wilhelmsmühlenweg 2, 4 sowie Teile des Mädewalder Weges zwischen Brodauer Straße und Planitzstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf, wird zugestimmt.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) i.V.m. § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der Rechtsverordnung zu seiner Festsetzung der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.


 

 
 

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