Drucksache - 0645/VI  

 
 
Betreff: Kommission für Kunst im öffentlichen Raum des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf (BA-Vorlage Nr. 352/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:1. Komoß, Stefan
2. Lüdtke, Norbert
 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Bezirksamt
   BzStR ÖkStadt
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
29.11.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                             23.10.07

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 29.11.07    

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:          Kommission für Kunst im öffentlichen Raum des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 23.10.07 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 352/III der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dr. Manuela Schmidt                                          Stefan Komoß

Bezirksstadträtin für Jugend und Familie           Bezirksstadtrat für Bildung,

für die Bezirksbürgermeisterin                           Kultur und Sport

 

 

 

 

 

 

                                                                            Norbert Lüdtke

                                                                            Bezirksstadtrat für

                                                                            Ökologische Stadtentwicklung

 

 

 

Anlage

 


                                                                                     Anlage zur BA-Vorlage Nr.: 352/III

 

 

 

Satzung

 

der Kommission für Kunst im öffentlichen Raum

des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf

 

 

 

Die Kommission berät den Bezirk, Künstlerinnen und Künstler sowie auch private Investoren in allen Fragen zu Kunst am Bau / Kunst im öffentlichen Raum. Sie wird aktiv, sofern sie einen Handlungsbedarf in dieser Hinsicht erkennt.

Bei der Erarbeitung von städtebaulichen Verträgen arbeitet sie beratend mit.

 

Grundlagen:

Die Ermöglichung von Ausgaben für künstlerische Gestaltungen in und an Bauwerken, in Grünanlagen und im Stadtraum in den Kosten für die Baumaßnahmen regelt in Berlin die Anweisung Bau in ihrer Fassung vom 31.März 1998 und ihrer Fortschreibung  vom

19. Januar 2006. Hiermit ist die Vorraussetzung zur Realisierung künstlerischer Projekte am Bau und im Stadtraum im Bezirk gegeben.

 

Da bei jeder Baumaßnahme des Hoch-, Tief-, und Landschaftsbaus Mittel für Kunst am Bau eingestellt werden müssen, informiert die für das Bauen zuständige Bezirksverwaltung jährlich die bezirkliche Kulturverwaltung über alle baulichen Projekte. Abweichungen müssen schriftlich begründet werden. Die Information erfolgt so früh wie möglich, spätestens im September eines jeden Jahres, und wird der bezirklichen Kommission für Kunst im öffentlichen Raum vorgelegt.

 

Die Ansätze für Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum umfassen in der Regel die Durchführung von Kunstwettbewerben und anderen Auswahlverfahren, die Künstler-honorare, die bauseitigen Material –und Herstellungskosten bzw. Produktionskosten sowie Aufwendungen für Dokumentation und Information.

 

Für die Höhe der Ausgaben für Künstlerhonorare – sowie für Material- und Herstellungskosten, einschließlich Verfahrenskosten – werden

bei Hochbaumaßnahmen folgende Richtsätze empfohlen:

 

Bis       1.000.000 Euro           1,0%  mindestens 3 750 Euro   für Künstlerhonorar

                                           +   1,0%                                          für Material und

                                                                                                  Herstellungskosten

-------------------------------------------------------------------------------------------------

                                                2,0%                                          gesamt

 

 

Über    1.000.000 Euro          0,5% mindestens 10.000 Euro,

                                                        höchstens 250.000 Euro  für Künstlerhonorar

                                                0,5%                                          für Material und     

                                                                                     Herstellungskosten  

-------------------------------------------------------------------------------------------------         

                                                                 1,0%                                          gesamt

 

Innerhalb der Gesamtsummen können – je nach Projekt – die Anteile verändert werden, wobei als untere Grenze für das Künstlerhonorar ein Fünftel der Gesamtsumme zu sichern ist.

Bewirtschaftungskosten und Kosten der baulichen Unterhaltung sind in diesen Ansätzen nicht enthalten.

Die Vergabe, die Bewirtschaftung und die Kosten der baulichen Unterhaltung der Kunstwerke obliegen derjenigen Behörde oder Einrichtung, die für Bewirtschaftungs- und bauliche Unterhaltungsmaßnahmen des in ihr Eigentum befindlichen oder zur Nutzung überlassenen Bauwerks oder der Außenanlage zuständig ist.

 

Die Kommission für Kunst im öffentlichen Raum trägt die Verantwortung für

-          die Auswahl der Baumaßnahmen, die Kunst rechtfertigen,

-          die Auswahl des Verfahrens

-          die künstlerische Aufgabenstellung im Einzelfall,

-          die Wahl der künstlerischen Mittel,

-          die Auswahl von Künstlern, Künstlerinnen und Sachverständigen,

-          die der Kunst angemessene Besetzung von Preisgerichten, Beiräten und anderen Auswahlgremien.

Ein Vorschlagsrecht über die Kunst am Bau steht dem Verfasser des baulichen Entwurfes zu.

 

Bei der Auswahl von Kunst am Bau - und Kunst im Stadtraum - Projekten sollen alle Ausdrucksformen zeitgenössischer bildender Kunst berücksichtigt werden.

 

Die Kommission setzt sich zusammen aus den politisch Verantwortlichen im Bezirk, den zuständigen Mitarbeitern aus den Fachbereichen Stadtplanung und Kultur, sowie Künstlerinnen und Künstlern, Kunstsachverständigen und Architekten als ausgewiesene Fachleute für die Kunst im öffentlichen Raum. Die Kommission ist durch einfache Stimmenmehrheit beschlussfähig sobald mindestens fünfzig Prozent der Mitglieder anwesend sind.

 

Mitglieder der Kommission für Kunst im öffentlichen Raum sind:

 

Vorsitzende 

Stefan Komoß             Bezirksstadtrat für Bildung, Kultur und Sport

Norbert Lüdtke            Bezirksstadtrat für ökologische Stadtentwicklung

 

Mitglieder 

Ellena Olsen               Bildende Künstlerin

Thorsten Goldberg      Bildender Künstler

Rolf Nickel                   Bildender Künstler  

Andreas Sommerer    Architekt

Martin Schönfeld         Kulturwerk des Berufsverbandes Bildender Künstler,       

                                    Büro für Kunst im öffentlichen Raum

Beate Heinrich            Stadtplanungsamt, Geschäftsführung

Karin Scheel               FB Kultur, Geschäftsführung

                                   Leitung der Geschäftsstelle der Kommission

 

Entsprechend den aktuellen Projekten werden Sachverständige aus anderen Fachbereichen wie z.B. Hochbauamt und Tiefbauamt, Sachverständige, sowie Nutzer und Verfasser von Bauvorhaben zu den Beratungen der Kommission eingeladen.

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                          16.10.07

Kult 12                                                                                                                         -4131

Bearbeiterin: Frau Scheel

 

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 352/III

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:          Kommission für Kunst im öffentlichen Raum des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf

 

B. Berichterstatter/in:                    Bezirksstadtrat Herr Komoß und Bezirksstadtrat Norbert Lüdtke

 

C.1 Beschlussentwurf:                 Das Bezirksamt beschließt die Satzung der Kommission für Kunst im öffentlichen Raum des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf und die Berufung ihrer Mitglieder.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:       Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:                             siehe Anlage

 

E. Rechtsgrundlage:                     §§ 15, 36 Abs. 2b, f und Abs. 3 BezVG

 

F. Haushaltsmäßige                     

    Auswirkungen:                           keine

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:                          keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:                          keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:                           keine

 

 

 

 

 

 

 

Stefan Komoß                                                                         Norbert Lüdtke

Bezirksstadtrat für Bildung,                                        Bezirksstadtrat für

Kultur und Sport                                                          Ökologische Stadtentwicklung

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin