Drucksache - 0324/VI  

 
 
Betreff: Berufung beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussJugendhilfeausschuss
Verfasser:Frenzel, Felix 
Drucksache-Art:MitteilungMitteilung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Mitteilung
09.05.2007    Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mitteilung PDF-Dokument

Entsprechend § 35 AG KJHG sind durch die BVV beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen

Entsprechend § 35 AG KJHG sind durch die BVV beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

Gemäß § 35 (7) Nr. 7 i. V. m (8) schlägt die Evangelische Kirche

 

als beratendes Mitglied    Frau Arlette   D o e r f e r t    und

 

als stellvertretendes beratendes Mitglied    Herrn Alexander   W i n k s

 

vor.

 

Der o. g . Vorschlag lag dem Jugendhilfeausschuss vor.

Die genannten Personen sind damit als beratendes Mitglied und stellv. beratendes Mitglied berufen.

 

 
 

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