Drucksache - 0137/VI
Die
BVV möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, zum Gedenken an das jüngste Maueropfer, dem damals
erst 10-jährigen Jörg Hartmann, der an der Grenze zu West-Berlin hinterrücks
erschossen wurde, eine Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, zu benennen und
eine Gedenktafel anzubringen. Dabei
sollte es sich vorzugsweise um eine Straße im südlichen Teil der durch die Bahn
unterbrochenen Landsberger Straße handeln. Begründung: Der
10-jährige Jörg Hartmann (* 27.10.1955; †14.03.1966) war das jüngste Todesopfer
an der Berliner Mauer. Er hatte
den kindlichen Einfall, zu seinem im Westteil der Stadt lebenden Vater zu
gelangen. Jörg Hartmann, der zusammen mit seinen Geschwistern bei seiner
Großmutter im Bezirk Friedrichshain lebte, hatte den Versuch unternommen,
gemeinsam mit seinem 13-jährigen Freund Lothar Schleusener, durch ein Rohr zu
kriechen, in dem der Heidekampgraben unter den Sperranlagen hindurchgeführt
wurde. Als die
wachhabenden zwei Grenzposten die beiden Kinder entdeckten, eröffneten sie
sofort das Feuer, obwohl der Gebrauch von Schusswaffen gegen Kinder in der
Schusswaffengebrauchsbestimmung der DDR ausdrücklich untersagt war. Beide
Kinder erlagen den Schussverletzungen. Die
Staatssicherheit versuchte den Vorfall zu vertuschen. Beide Leichen wurden
kurzfristig im nahe gelegenen Krematorium Baumschulenweg eingeäschert. Erst
über zwei Wochen nach der Erschießung benachrichtigte man die Großmutter von
Jörg Hartmann und belog sie nach Stasimanier, der Junge sei beim Baden in eine
Schiffsschraube gekommen und ertrunken. |
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