Drucksache - 0018/VI  

 
 
Betreff: Überprüfung der Bezirksverordneten bei Antritt des Mandats in der BVV auf offizielle oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der DDR
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnete
Verfasser:Wermke, PetraWermke, Petra
Drucksache-Art:AntragMitteilung
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion der SPD
   Fraktion der FDP
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Bezirksverordnete
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.10.2006 
1. (konstituierende) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin in der VI. Wahlperiode ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Mitteilung
27.11.2008 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
15.10.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
19.11.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf erledigt   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Mitteilung
07.09.2011 
107. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Beschluss PDF-Dokument
3. Mitteilung des Vertrauensgremiums PDF-Dokument
4. Mitteilung des Vertrauensgremiums PDF-Dokument

Gemäß der am 21.06.2011 mehrheitlich getroffenen Festlegungen des Vertrauensgremiums werden folgende Informationen über die Umsetzung
des Beschlusses der BVV zu Drucksache 0018/VI erteilt:

 

  1. Anzahl der bei der Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemäß Vorschriften des Stasiunterlagengesetzes (StUG) auf offizielle oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)/Amt für nationale Sicherheit (AfnS) eingereichten Überprüfungsanträge:                                         

    22
    Alle Eingangsbestätigungen der Behörde liegen vor.
     
  2. Anzahl des Rücklaufs aus der Behörde:

    21
    Aus der Prüfung ergaben sich keine neuen Erkenntnisse.
    Das Prüfergebnis zum eigenen Ersuchen kann nach Vereinbarung und in Anwesenheit der Leiterin des Büros der BVV eingesehen werden.
    Davon machten zwei Bezirksverordnete Gebrauch.
     
  3. Anzahl der Bezirksverordneten, die zur Wende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten:

    15
    Zwei dieser Bezirksverordneten beantragten die Überprüfung trotzdem. Diese beiden Anträge sind deshalb in der Gesamtzahl der Anträge (22) enthalten.
    Im Rücklauf der Behörde wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Personen nicht überprüft wurden.
     
  4. Der Nachweis einer Überprüfung aus dem Jahr 1993 wurde vom Vertrauensgremium nicht akzeptiert, da sich in den vergangenen Jahren ein neuer Erkenntnisstand ergeben haben könnte. Einer neuerlichen Überprüfung stimmte diese Person nicht zu.
     
  5. Im Vorfeld der Überprüfung stellte das Büro der BVV jeder Fraktion und den damaligen Einzelverordneten der WASG Formulare zum Prüfantrag zur Verfügung. Weitere Antragsformulare lagen im Büro der BVV zur Abholung bereit.
     
  6. Die Arbeit des Vertrauensgremiums wurde dadurch erschwert, dass die Fraktion der FDP bis zu ihrer Auflösung im Oktober 2009 nicht vertreten war und der Vertreter der Fraktion der CDU aus dem Gremium ausschied. Aktivitäten der Vorsteherin der BVV, beide Fraktionen wieder einzubeziehen, waren bis zum Januar 2011 erfolglos. Die Fraktion der CDU benannte im Februar 2011 eine neue Vertrauensperson, die neu gegründete Fraktion der FDP im April 2011.
     
  7. Im Zeitraum Dezember 2009 bis März 2011 haben vier Bezirksverordnete ihr Mandat niedergelegt, ein Bezirksverordneter ist verstorben.
    Die fünf nachgerückten Bezirksverordneten wurden mit der zu Beginn der Wahlperiode beschlossenen Drucksache 0018/VI ausgestattet und erhielten mit Schreiben vom 08.04.2011 Formulare der Überprüfungsanträge, wobei zu beachten war, dass eine Bezirksverordnete zur Wendezeit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Ausdruck vom: 07.01.2019

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