Drucksache - 2389/V
zu 1. Die Abrechnung der Telefongebühren der von den Fraktionen genutzten Telefonanschlüsse unserer Telefonanlage erfolgt quartalsweise, damit Aufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Da die Verrechnung der Telefongebühren aller Fraktionen in gleichen Abrechnungszeitraum erfolgt, die anfallenden Gebühren aber stark von einander abweichen, musste ein einheitlicher Abrechnungszeitraum gefunden werden. Die quartalsweise Abrechnung erschien am sinnvollsten.
zu 2. Die Gesprächskosten der TK-Anlage werden über die Firma Versatel abgerechnet.
zu. 3. Ein konkreter Einzelgesprächsnachweis wird vom IT-Dienstleistungszentrum nicht erstellt, da der Berliner Datenschutzbeauftragte dieses nicht gestattet.
zu 4.. Es wurden bei der Entscheidung für einen Telefonanbieter keine Angebote eingeholt.
zu 5. a) entfällt b) entfällt c) Wir nutzen die Sammelausschreibung des IT- Dienstleistungszentrum Berlin. Nach dem ITDZ-Gründungsgesetz können die Stellen des Landes Berlin die Leistungen des ITDZ-Berlin beauftragen, ohne eine eigene Ausschreibung durchführen zu müssen. d) nein
Dr. Klett |
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