Drucksache - 2087/V  

 
 
Betreff: Zu: Bezirklicher Haushalt 2005 in der Schieflage?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Dr. Klett, UweKlett, Uwe
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.08.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
22.09.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Antwort PDF-Dokument

Zur o

Zur o.g. Großen Anfrage wird mit Stand per 25.08.2005 wie folgt Auskunft gegeben:

 

Zu 1.

Zwei Vorlagen zur Zulassung von überplanmäßigen Ausgaben lagen dem BA in seiner Sitzung am 26.07.2005 zur Beschlussfassung vor.

   1. BA-Vorlage Nr.1421/II

   Im Kapitel 4021 und 4011 wurden im Titel 519 00 - Unterhaltung der Grundstücke

   und baulichen Anlagen - zusätzliche Mittel gegenüber dem Ergänzungsplan benötigt.

   2. BA-Vorlage Nr.1422/II

   Im Kapitel 4110, Titel 540 14 - Bestattungen - war der Ansatz 2005 in Höhe von 70 T€

   nicht ausreichend um die Pflichtaufgabe des Bezirkes, die Bestattung von Personen,

   deren Angehörige oder Dritte nicht bzw. nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen können, 

   abzusichern. Es wird bis Jahresende ein finanzieller Bedarf in Höhe von 175 T€ ein-

   geschätzt.

 

Zu 2.

   1. BA-Vorlage Nr.1421/II

   Es erfolgte die Zulassung überplanmäßiger Ausgaben mit Ausgleich im eigenen

   Verantwortungsbereich Kapitel 4040, Titel 671 54.

   2. BA-Vorlage Nr.1422/II

   Es wurden 105 T€ überplanmäßige Ausgaben mit dem Ausgleich bei Kapitel 5950,

   Titel 359 09 in Höhe von 59.500,52 € sowie Kapitel 4720, Titel 521 10 in Höhe von

   45.499,48 € beschlossen.

                                                         

Zu 3.

Der Bereich Gesundheit erwartete zum Jahresende durch die ordnungsbehördlichen Bestattungen ein prognostiziertes Defizit, welches nicht durch Deckung im eigenen Bereich ausgeglichen werden konnte.

Um alle möglichen Reserven im eigenen Bereich zu erschließen, wurde mit Datum vom 07.07.2005 eine interne Haushaltssperre nach § 41 (3) LHO verhängt.

 

Zu 4. 

§ 37 LHO regelt den Umgang mit über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Überplanmäßige Ausgaben sind dabei höhere Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan

die nicht durch deckungsfähige Ausgaben ausgeglichen werden können, aber im Gesamt-haushalt durch Einsparungen an anderer Stelle Ausgleich finden.

Für die überplanmäßigen Ausgaben, BA-Vorlage Nr.1421/II und 1422/II, wurde ein Ausgleich an anderer Stelle im BA durch Einsparungen erzielt.

 

Zu 5.

Auf der Grundlage der Ergebnisse per 30.06.2005 konnte vom BA eingeschätzt werden, dass unter restriktiver Bewirtschaftung des Haushaltes kein erneutes Defizit in der aktuellen Haushaltswirtschaft entstehen wird. Mit Wirkung vom 16.08.2005 wurde vom BA eine Haushaltssperre entsprechend § 41 (3) LHO für die konsumtiven Sachausgaben über alle FB des BA verhängt.

 

 

Dr. Klett                                                                                              

Bezirksbürgermeister                                                                            

 

Mitzeichnung zu 1.1. und 3.

 

 

 

Dagmar Pohle

BzStRin WirtSozGes

 
 

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