Auszug - Bezirkliche Seniorenvertretung stärken!
Die BVV hat beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat für die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Aufnahme der ehrenamtlich tätigen bezirklichen Seniorenvertretung in den Regelungskreis des § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG) einzusetzen.
Realisierung: Siehe Geschäftliche Mitteilung vom 10.01.2018. |
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